…völlig identen Wortlautes von Artikel 9 Abs. 4 könnte der Bestimmung im DBA-Deutschland indessen auch eine von der OECD-Regelung abweichende Bedeutung zugemessen werden, mit der Folge, daß die Gehaltsfortzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in…
…1963, 0871/62). Der Umstand, dass die Kapitalertragsteuerabzugspflicht nur jene Zinsen belastet, die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken…
Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…
…der Nähe der Grenze ausübt, von seinem österreichischen Arbeitgeber zu einer Konzerngesellschaft in ein Drittland entsendet, wobei das österreichische Arbeitsverhältnis zu der entsendenden Konzerngesellschaft aufrecht bleibt und kein neues Arbeitsverhältnis zu der Konzerngesellschaft im Drittland begründet wird, ist für die Frage, ob für Zwecke der…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451, EAS 2298, EAS 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das…
…ergebende Aufwertung auf den "gemeinen Wert bei Eintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich" außer Wirksamkeit zu setzen und eine steuerliche Erfassung auch des vor dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachses nur deshalb zu rechtfertigen, weil die Schweiz von ihrem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht. Bundesministerium für Finanzen…
…Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und daher die Grenzgängerregelung für die dafür bezogenen Einkünfte nicht anwendbar ist, hat dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft im Rahmen weiterer Arbeitsverhältnisse. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine…
…Derogationswirkung der Geltendmachung des innerstaatlichen Abgabenanspruches entgegensteht. Doppelbesteuerungsabkommen treffen im gegebenen Zusammenhang keine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe einem Steuerpflichtigen Sonderausgaben bemessungsgrundlagenmindernd zustehen. Bei der Beurteilung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die für die Sonderausgabenhöchstbeträge maßgebenden Grenzbeträge des Gesamtbetrags der Einkünfte…
…Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz vornimmt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine…
…der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu erlangen. 5. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…DBA-Deutschland im ungekürzten Ausmaß von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Abgabepflichtige können sich nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht darauf berufen, zu Recht darauf vertraut zu haben, dass sie Verluste doppelt verwerten dürfen, ohne daran durch eine Änderung der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehindert zu…
…Zusammenhang keine Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Verloren gingen deutsche Arbeitseinkünfte, an denen Deutschland das Besteuerungsrecht zugestanden wäre und die gemäß dem DBA in Österreich steuerfrei zu stellen gewesen wären. Es ist daher sachgerecht, daß unter diesen Umständen die Entschädigung ebenfalls steuerpflichtig gestellt wird. Der…
…nur in diesem Staat besteuert werden, wenn diese Vergütungen für eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Bauausführung oder Montage im anderen Staat innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, in der die Bauausführung oder Montage in diesem Staat keine Betriebstätte begründet, gezahlt werden. Erhält ein österreichischer…
…zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei…
…der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden Ertrag abwerfen. Es sind derzeit aber keine Erfordernisse erkennbar, diese Grundsätze bei der…
…dass ein Produkthersteller im Interesse der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung zu seinem Händler Zahlungsfristen über 1 Jahr hinaus gewährt, wenn dieser in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät? Im gegebenen Zusammenhang wird auch zu berücksichtigen sein, dass Deutschland erfahrungsgemäß im Fall von deutschen Vertriebsunternehmen ausländischer Hersteller unter Berufung auf…