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7 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
EAS 2190Deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 819/1-IV/4/0216.12.2002

…ein Datenaustausch mit Deutschland vorgesehen. Allerdings wird zu erwarten sein, dass der Mitarbeiter für sein deutsches Finanzamt eine Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Arbeitslöhne benötigen wird, für deren Erteilung aber keine österreichischen Formvorschriften bestehen. 16. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

…Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Arbeitskräfte für die Dauer von drei Monaten an ein englisches Unternehmen verleiht und wenn nach dem Gesamtbild der wirtschaftlich bedeutsamen Gegebenheiten die Arbeitgebereigenschaft dieses österreichischen Unternehmens außer Zweifel steht, zB weil: nur das Verleihunternehmen in der Lage ist, über die Höhe der Bezüge seiner…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

…die Dienste des österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens aufgenommen worden ist, die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 Deutschland kein Besteuerungsrecht entzieht und dass in diesem Fall Österreich von der Besteuerung freizustellen hat". 15. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer entbunden ist. Es ist wohl richtig, dass Ziffer 8 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 (und ihm folgend AÖFV. Nr. 87/1993) für Fälle der Arbeitskräftegestellung bestimmte Kriterien aufstellt, nach denen der Gestellungsnehmer als wirtschaftlicher Arbeitgeber angesehen…

EAS 1590Home Office für deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 778/1-IV/4/9924.01.2000

…Arbeitsstätte anzusehen sind). Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte unterhalten, dann wird hiedurch gemäß § 47 EStG seine Lohnsteuerabzugspflicht in Österreich begründet. Überlegungen, ob die Lohnauszahlungen im Wege einer österreichischen "Treuhandfirma" abgewickelt werden sollten, um von der bisherigen steuerlichen Erfassung im Wege der Einkommensteuerveranlagung…

EAS 1149Österreicher mit ungarischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 274/1-IV/4/9709.10.1997

…sich daher die gegenteiligen Auffassung eines ungarischen Wirtschaftstreuhandbüros, derzufolge wegen der vom ungarischen Arbeitgeber in Ungarn beantragten Arbeitserlaubnis der Gesamtbezug der ungarischen Besteuerung unterliegt, durch die DBA-Rechtslage nicht gedeckt. Sollte diese unrichtige Ansicht - was nicht angenommen wird - auch von der ungarischen Steuerverwaltung vertreten werden…

EAS 5Dienstnehmerbezüge von luxemburgischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 1681/7/1-IV/4/9128.05.1991

…sind gemäß Art. 26 DBA-L aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Einkünfte, die in Österreich ansässige Personen von diesen Holdinggesellschaften beziehen, sind durch das Abkommen vor einer Doppelbesteuerung nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch für andere Einkünfte, wie zB Bezüge…