Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…für eine Anrechnung in Österreich ungeeignet; denn sie erzeugen keine Doppelbesteuerung. Ist daher ein österreichischer Abgabepflichtiger an einer amerikanischen "Limited partnership" beteiligt und ergibt sich nach österreichischem Recht in einem bestimmten Jahr ein positiver zur Besteuerung in Österreich führender Gewinnanteil, wohingegen das Ergebnis der US…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
…nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…
…Der Anrechnungshöchstbetrag ergibt sich damit aus dem auf Großbritannien entfallenden Teil der veranlagten Einkommensteuer zuzüglich der 6-prozentigen Steuer auf den sonstigen Bezügen. Da allerdings im Rahmen der EDV-mäßig durchgeführten Veranlagung eine Miterfassung der britischen sonstigen Bezüge mit 6% vermutlich nicht problemlos möglich ist…
…der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Bezüge direkt von der Sozialversicherung an…
…erlitten, der durch die kanadischen Lizenzgebühren gekürzt worden ist, dann wird im Jahr 1 - sieht man von der Mindest-KÖSt ab - jedenfalls keine österreichische Körperschaftsteuer erhoben, die auf die kanadischen Einkünfte entfallen könnte. Erzielt die Gesellschaft sodann im Jahr 2 in Österreich einen Gewinn, dann…
…der österreichische Verwaltungsgerichtshof mit Rücksicht auf Gemeinschaftsrecht von seiner Ablehnung eines Anrechnungsvortrages abgehen könnte. Unter diesen neuen Gegebenheiten, ist die Frage einer Anwendbarkeit von § 48 BAO neu zu überdenken und es kann daher derzeit im Rahmen des auf Expressauskünfte ausgerichteten EAS-Verfahrens keine Aussage darüber…
…Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit anderen Worten dass die anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte zumindest noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht…
…eines (möglichen) Veranlagungsantrages ein Rückzahlungsantrag gestellt wird. Im Rückzahlungsverfahren kann indessen keine fiktive Steuerveranlagung durchgeführt werden. Das Rückzahlungsverfahren ist daher nur für jene Steuerabzugsfälle geeignet, in denen die Steuer mit einem Fixsteuersatz erhoben wurde und eine DBA-Entlastung durch vollständige oder teilweise Rückzahlung dieser Abzugssteuer…
…Fällen der vorliegenden Art, d.h. in Fällen, in denen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens keine inländische Steuerschuld entsteht, nicht der Fall. Damit kommt für eine DBA-konforme Steuerentlastung von Abzugssteuern nur der Wege eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt in Frage. 06. Dezember 2001 Für den…
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…
…damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen Recht entfällt, sind…
…steuerpflichtig ist, wenn sie für den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen geleistet wird, kann im gegebenen Zusammenhang keine Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Verloren gingen deutsche Arbeitseinkünfte, an denen Deutschland das Besteuerungsrecht zugestanden wäre und die gemäß dem DBA in Österreich steuerfrei zu stellen gewesen wären. Es…
…Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den Pensionszahlungen. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…