…Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand anerkannt wird, spricht für die Richtigkeit der österreichischen Beurteilung. Aus dem Blickwinkel der Bilanzbündeltheorie ist es daher auch nicht möglich, den Transfer der Finanzmitteln in der…
…einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr 2 sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
…Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft mit Nachfolgeeinlage in die Schwestergesellschaft als gegeben angesehen), so ändert dies nichts daran…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und damit kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO aufkommen. Auch dann nicht…
… 6 Z. 6 EStG gelegen sein, wenn diese Zinsen im Verrechnungspreisweg in der Schweiz gewinnerhöhend angesetzt werden. Wird unter den gegebenen Umständen seitens der österreichischen Betriebsprüfung ein einseitiger Ansatz gewinnmindernder Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei…
…stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein sollte…
…Zinsertrag aber zählt zu den schädlichen Passiveinkünften. Ob ein solcher oder ähnlicher Problemfall vorliegt, ist allerdings keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage, die nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden kann. 29. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…aber nur auf jenen österreichischen Steuerbetrag anzurechnen, der auf die israelischen Einkünfte entfällt. Mit anderen Worten, durch die Fiktivsteueranrechnung darf kein anderer Erfolg eintreten, als bei einer Steuerfreistellung der israelischen Einkünfte. Wird das aus Kundeneinlagen aufgebrachte Kapital dazu verwendet, eine Zinsbringende, israelische Anleihe zu erwerben…
Wird im Rahmen einer neuen Konzernstrategie von einer deutschen Konzernmuttergesellschaft angeordnet, dass bei einer österreichischen Tochtergesellschaft die Produktion beendet und auf eine polnische Tochtergesellschaft verlagert wird, sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Grundlage von Artikel 9 der DBA mit Deutschland und Polen in Anwendung des…
…kurzfristig zu unterhaltenden portugiesischen Zweigniederlassung die Darlehensmittel an den portugiesischen Darlehensempfänger weiterleitet; und zwar in der Weise, dass diese Niederlassung eine von der portugiesischen Hotelgesellschaft ausgegebene Anleihe erwirbt. Die österreichische GesmbH soll kein unternehmerisches Risiko tragen; ihre Verpflichtungen gegenüber den darlehensgewährenden Investoren werden hinsichtlich Bedienung…
…eigenständig das Vorliegen der Voraussetzung einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu müssen. Eine bloße Verlustabdeckung durch die öffentliche Hand wäre beispielsweise für sich allein betrachtet kein ausreichendes Indiz dafür, dass die Entgelte der Orchesterkünstler sowie der vom Orchester engagierten Solisten überwiegend aus öffentlichen Mitteln stammen…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise…
…4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden. Auf Grund des neuen Abkommens kann eine Steuerentlastung im Gastspielstaat des Orchesters nur mehr unter den…
…auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein sollten. Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein. Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine…
…bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden, wenn das Besteuerungsrecht an Wertzuwächsen dieser Anleihen Argentinien eingeräumt wird. Dies deshalb, weil ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte schaffen kann, die nach innerstaatlichem Recht nicht bestehen (VfGH 11.3.1965, B 210/211/1964, VwGH 25.9.2001…