Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen…
Bei der Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen (hier: die ausschließlich der deutschen Konzernmutter gegenüber erbrachten Dienstleistungen einer ein Zentrallager betreibenden inländischen Logistik-GmbH) erweist sich die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode als zweckmäßigste Verrechnungspreismethode (Z 2.32 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze; OECD-VPG). Die "Kosten", die als Grundlage der Kostenaufschlagsmethode…
…System Gleisanlage" (VwGH 11.11.1992, 91/13/0033) die Eigenschaft als (einheitliches) unbewegliches Vermögen zu. Der Judikatur des VwGH folgend handelt es sich nach Ansicht des BMF auch bei einem flächendeckend ausgebauten Glasfasernetz um ein (einheitliches) unbewegliches Wirtschaftsgut (ähnlich bereits EAS 2422, EAS 3058)…
…unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im…
Wurden von einer deutschen Personengesellschaft mit Sitz und Betriebsstätte in den neuen deutschen Bundesländern erhebliche Investitionen unter Inanspruchnahme der deutschen Investitionszulage und des deutschen Investitionszuschusses getätigt, wobei diese Zuwendungen bei der Besteuerung in Deutschland steuerfrei und anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden, dann sind anlässlich der inländischen Besteuerung…