…Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 14 DBA-Liechtenstein erzielt, verpflichtet das DBA…
Werden 20 in der Schweiz ansässige Tunnelsicherheitsexperten von einer österreichischen Tunnelbaugesellschaft vertraglich verpflichtet, für die Dauer von etwa 5 Monaten durch mindestens je 15 Arbeitage pro Monat an dem Tunnelprojekt mitzuwirken, wobei 5 Arbeitsplätze jeweils wechselnd für die 20 Experten zur Verfügung gestellt werden, dann…
…sind. Der "planende Baumeister" bezieht nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit und fällt sonach unter das Freistellungsverfahren des DBA-Liechtenstein; ob die Tätigkeit eines "Baukünstlers" im konkreten Einzelfall unter die zweite oder dritte Einkunftsart einzustufen ist, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. 28…
Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die…
Nach dem derzeit geltenden OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen wird die Bauüberwachung, wenn sie nicht vom Generalunternehmer betrieben wird, nicht als Mitwirkung an der Bauführung gewertet. Beauftragt daher der Generalunternehmer, der die Errichtung von Fabrikhallen und Verwaltungsgebäuden in Österreich übernommen hat, einen in…
…nur für beaufsichtigende Tätigkeiten bei "Gesellschaften" (im Sinn von Artikel 3 OECD-MA), sonach nur für Tätigkeiten bei juristischen Personen. Vergütungen, die ein nach Österreich zugezogenes Mitglied des Beirates einer deutschen Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG) für eine teils beaufsichtigende und teils beratende Tätigkeit bezieht, fallen…
…Denn erzielt die deutsche Architektengemeinschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit, dann steht außer Frage, dass deren Tätigkeit in Österreich verwertet wird und damit gemäß § 98 EStG der inländischen Steuerpflicht unterliegt. Sollten die Einkünfte als gewerblich einzustufen sein, dann würde wegen einer inländischen "Baubetriebstätte" beschränkte Steuerpflicht bestehen…
Wird von einem in Österreich wohnhaften Tierarzt und Hufschmied behauptet, dass er seine Tätigkeit von einer liechtensteinischen Tierarztpraxis aus betreibt, dann ändert dies zunächst nichts daran, dass das grundsätzliche Besteuerungsrecht an den Einkünften dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zugesprochen wird (Art. 14 bzw. 7 der DBA mit…
…auf der Grundlage von § 240 BAO bereits einbehaltene Steuerabzugsbeträge vom zuständigen Finanzamt rückgefordert werden. Aber auch diese Frage, ob eine "vortragende Tätigkeit" im engen Wortsinn des DBA in Österreich ausgeübt wird oder nicht, müsste erforderlichenfalls als Sachverhaltsfrage von den Abgabenbehörden der 1. Instanz beurteilt werden…
…werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien des BMF-Erlasses AÖF Nr. 265/1992 erfüllt und folglich als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, oder ob Gewerblichkeit der Tätigkeit gegeben ist. Im ersten Fall wäre inländische Abzugssteuerpflicht wegen Inlandsverwertung gegeben (die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland…
…MA gestützt werden könnten - vertretbar, keine inländische feste Einrichtung anzunehmen, wenn dies korrespondierend auch auf deutscher Seite so gesehen wird und wenn folglich die aus den in Österreich ausgeübten Tätigkeiten resultierenden Einkünfte in Deutschland in die Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Bundesministerium für Finanzen, 17. Juli 2007
…des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, ob die betreffende Tätigkeit nach österreichischem Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5266 und AÖF Nr. 265/1992). Nur im erstgenannten Fall würde jener…
Hat ein in Österreich ansässiger Architekt in Liechtenstein die Bewilligung zur Ausübung des Berufes als Architekt erhalten und ist er Mitglied der Kammer der liechtensteinischen Architekten geworden und hat er schließlich zur Ausübung seiner Berufstätigkeit in Liechtenstein ein Architekturbüro eröffnet, so betreibt er damit gemäß…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass Liechtenstein - so wie auch die Schweiz aber entgegen der seinerzeitigen OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf nationales Recht gilt…
…Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder…
Wirkt eine portugiesische Ziviltechniker-Kapitalgesellschaft in einem die Jahresfrist des Artikels 5 des DBA-Portugal überschreitenden Ausmaß an einer inländischen Bauausführung mit, dann wird hiedurch alleine noch keine inländische Betriebstätte begründet; denn Planungs- und Überwachungstätigkeiten, die nicht vom bauausführenden Unternehmen selbst erbracht werden, wirken nicht…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…