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3 228 Treffer330 msnur geltende Fassungen
EAS 2464Veräußerung eines Anteils an einer doppelstöckigen deutschen KG mit österr. Tochter-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/0421.05.2004

…Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher die (anteiligen) stillen Reserven einschl. Firmenwert aufzudecken, der Freibetrag nach § 24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach § 37 EStG stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die Aufstellung einer Ergänzungsbilanz wird gegebenenfalls zur Dokumentierung einer nachvollziehbaren Buchwertentwicklung nötig sein…

EAS 916Hälftesteuersatz bei KG-Anteilsveräußerung durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 105/2-IV/4/9602.08.1996

…dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt ist, nicht nur auf seine inländische Erwerbstätigkeit abzustellen. Denn alle Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind grundsätzlich gleichermaßen auf…

EAS 482Keine Abzugsbesteuerung bei Verlustanteilen ausländischer Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/68-IV/4/9421.07.1994

…Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für Aufwendungen. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2490Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 86/1-IV/4/9019.07.2004

…dass bei einem Veräußerungsvorgang, bei dem die "Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht bestehen soll. Der Umstand, dass in der Vergangenheit österreichische Verlustanteile in Deutschland die Steuerlast auf den übrigen deutschen Einkünften der stillen Gesellschafter gekürzt haben, kann auf deutscher Seite zu einer Nachversteuerung führen…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1792Verlustanteile 1997 eines deutschen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 638/1-IV/4/0105.02.2001

…b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000 unterzeichneten (derzeit aber noch nicht ratifizierten) neuen Doppelbesteuerungsabkommens bei der Veranlagung des Jahres 1998 nicht mehr der deutschen Besteuerungsgrundlage hinzugerechnet. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 192Veräußerung von Beteiligungen unter 10% an österreichischen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/65/1-IV/4/9209.11.1992

…das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 2822Veräußerung der Komplementärbeteiligung an einer deutschen Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0080-IV/4/200719.02.2007

…auf sein innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Da sonach die deutsche Besteuerung auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 in Übereinstimmung mit dem Abkommen erfolgt, verpflichtet Artikel 23 Abs. 2 lit. a des Abkommens Österreich zu einer korrespondierenden Steuerfreistellung.   Bundesministerium für Finanzen, 19. Februar 2007

EAS 3300Verkauf der Anteile an einer inländischen Immobilien-GmbH durch eine ungarische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0588-IV/4/201225.09.2012

…1 DBA-Ö/Ungarn die Verpflichtung, den Zurechnungskonflikt durch Steuerfreistellung zu lösen. Da aus den vorstehenden Gründen das Abkommen Österreich kein Besteuerungsrecht entzieht, ist die tatbestandliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung auf ungarischer Seite erfüllt, dass nämlich "diese Einkünfte ... nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragsstaat…

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

…Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 887Steuerliche Behandlung eines französischen Kommanditisten mit endbesteuerten Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/2-IV/4/9629.05.1996

…mit 22% endbesteuerte Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so wird auch insoweit dieser Steuerfreistellungseffekt in Frankreich eintreten. Für die französische Steuerverwaltung besteht allerdings bei Ermittlung der Höhe des österreichischen KG-Gewinnanteiles keine Bindung an die Feststellungsergebnisse des österreichischen Gewinnfeststellungsverfahrens. Sollten daher die Verhältnisse aus der Sicht…

EAS 2556Erwerb von Anteilen an deutschen Publikums-KGs im Wege einer österreichischen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-IV/4/200402.02.2005

…11 DBA-Deutschland als Sondereinkunft der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, hat ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Hierbei sind auch die durch Doppelbesteuerungsabkommen der österreichischen Besteuerung entzogenen Einkünfte mitzuberücksichtigen. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3060Steuerliche Behandlung einer doppelstöckigen Personengesellschaft mit Hybridcharakter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1199-IV/4/200922.05.2009

…die Verpflichtung zur Steuerbefreiung auferlegt wird. Kann daher keine australische Besteuerung nachgewiesen werden, ist die Veräußerung der deutschen KG-Anteile - soweit damit das in Australien zu Grunde liegende Vermögen und nicht allfälliges in Deutschland befindliches Vermögen veräußert wird - in Österreich steuerpflichtig. Bundesministerium für Finanzen, 22…

EAS 3280“Carried interest” im Fall einer vermögensverwaltenden deutschen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0183-IV/4/201214.05.2012

…erzielten Kapitaleinkünften der inländischen Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25%. Dieses inländische Besteuerungsrecht wird durch Artikel 10 und 11 DBA-Deutschland für die anteiligen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital und durch Artikel 13 DBA-Deutschland für die anteiligen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen abkommensrechtlich…

EAS 1645Besteuerung des Gewinnanteils einer liechtensteinischen Anstalt an einer inländischen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/1-IV/4/0025.04.2000

…99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern, nicht aber dann in Frage, wenn der Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1849Deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 814/1-IV/4/0107.06.2001

  Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…

EAS 331Inländische Immobilien-KG mit schweizerischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/12/1-IV/4/9304.11.1993

…Steuerrechts die Möglichkeit, die nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-Schweiz gegebene Besteuerungsberechtigung auszuschöpfen. Die Schweiz bleibt dessen ungeachtet durch das DBA gebunden, den Veräußerungsvorgang ebenfalls von der Besteuerung freizustellen (legale "Keinmalbesteuerung"). 4. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2706Erbschaftsteuerliche Behandlung von Anteilen an vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0128-IV/4/200610.03.2006

Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…

EAS 2419GmbH-Gewinnausschüttung an die deutsche Mutter-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/6-IV/4/0413.02.2004

Hält eine in Deutschland errichtete GmbH&Co KG 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob für die Gewinnausschüttung der GmbH der auf 15% ermäßigte Kapitalertragsteuersatz des Art. 10 DBA-Deutschland zur Anwendung kommt, davon ab, ob die Gesellschafter der…

EAS 2162Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer österreichischen GmbH von einer unter Gerichtsaufsicht stehenden koreanischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2942/3-IV/4/0205.11.2002

…Der Körperschaftsteuerbescheid muss unter den gegebenen Umständen händisch erstellt werden; die Zustellung an die koreanische Kapitalgesellschaft und die erforderliche Anmeldung im koreanischen Gerichtsverfahren könnte unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörde in Korea erfolgen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: