…Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher die (anteiligen) stillen Reserven einschl. Firmenwert aufzudecken, der Freibetrag nach § 24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach § 37 EStG stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die Aufstellung einer Ergänzungsbilanz wird gegebenenfalls zur Dokumentierung einer nachvollziehbaren Buchwertentwicklung nötig sein…
…dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt ist, nicht nur auf seine inländische Erwerbstätigkeit abzustellen. Denn alle Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind grundsätzlich gleichermaßen auf…
…Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für Aufwendungen. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass bei einem Veräußerungsvorgang, bei dem die "Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht bestehen soll. Der Umstand, dass in der Vergangenheit österreichische Verlustanteile in Deutschland die Steuerlast auf den übrigen deutschen Einkünften der stillen Gesellschafter gekürzt haben, kann auf deutscher Seite zu einer Nachversteuerung führen…
…still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000 unterzeichneten (derzeit aber noch nicht ratifizierten) neuen Doppelbesteuerungsabkommens bei der Veranlagung des Jahres 1998 nicht mehr der deutschen Besteuerungsgrundlage hinzugerechnet. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…auf sein innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Da sonach die deutsche Besteuerung auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 in Übereinstimmung mit dem Abkommen erfolgt, verpflichtet Artikel 23 Abs. 2 lit. a des Abkommens Österreich zu einer korrespondierenden Steuerfreistellung. Bundesministerium für Finanzen, 19. Februar 2007
…1 DBA-Ö/Ungarn die Verpflichtung, den Zurechnungskonflikt durch Steuerfreistellung zu lösen. Da aus den vorstehenden Gründen das Abkommen Österreich kein Besteuerungsrecht entzieht, ist die tatbestandliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung auf ungarischer Seite erfüllt, dass nämlich "diese Einkünfte ... nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragsstaat…
…Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mit 22% endbesteuerte Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so wird auch insoweit dieser Steuerfreistellungseffekt in Frankreich eintreten. Für die französische Steuerverwaltung besteht allerdings bei Ermittlung der Höhe des österreichischen KG-Gewinnanteiles keine Bindung an die Feststellungsergebnisse des österreichischen Gewinnfeststellungsverfahrens. Sollten daher die Verhältnisse aus der Sicht…
…11 DBA-Deutschland als Sondereinkunft der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, hat ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Hierbei sind auch die durch Doppelbesteuerungsabkommen der österreichischen Besteuerung entzogenen Einkünfte mitzuberücksichtigen. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Verpflichtung zur Steuerbefreiung auferlegt wird. Kann daher keine australische Besteuerung nachgewiesen werden, ist die Veräußerung der deutschen KG-Anteile - soweit damit das in Australien zu Grunde liegende Vermögen und nicht allfälliges in Deutschland befindliches Vermögen veräußert wird - in Österreich steuerpflichtig. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…erzielten Kapitaleinkünften der inländischen Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25%. Dieses inländische Besteuerungsrecht wird durch Artikel 10 und 11 DBA-Deutschland für die anteiligen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital und durch Artikel 13 DBA-Deutschland für die anteiligen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen abkommensrechtlich…
…99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern, nicht aber dann in Frage, wenn der Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
…Steuerrechts die Möglichkeit, die nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-Schweiz gegebene Besteuerungsberechtigung auszuschöpfen. Die Schweiz bleibt dessen ungeachtet durch das DBA gebunden, den Veräußerungsvorgang ebenfalls von der Besteuerung freizustellen (legale "Keinmalbesteuerung"). 4. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…
Hält eine in Deutschland errichtete GmbH&Co KG 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob für die Gewinnausschüttung der GmbH der auf 15% ermäßigte Kapitalertragsteuersatz des Art. 10 DBA-Deutschland zur Anwendung kommt, davon ab, ob die Gesellschafter der…
…Der Körperschaftsteuerbescheid muss unter den gegebenen Umständen händisch erstellt werden; die Zustellung an die koreanische Kapitalgesellschaft und die erforderliche Anmeldung im koreanischen Gerichtsverfahren könnte unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörde in Korea erfolgen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: