RIS AI
3 228 Treffer304 msnur geltende Fassungen
EAS 1976Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0110.01.2002

…mitwirkt, dann ist dessenungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen. Denn Personengesellschaften…

EAS 525Grenzüberschreitende verschmelzende Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21.63/34/1-IV/4/9411.11.1994

  Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…Realisierung solcher stiller Reserven besteuern kann. Bereits der Verlust der potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung…

EAS 3035Methodenwechsel und deutsche Gewerbesteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3446-IV/4/200821.01.2009

…85/13/0017). Allerdings sind in Bezug auf die deutsche Gewerbesteuer im gegebenen Zusammenhang mehrere besondere Aspekte zu beachten. Einerseits verschwimmen im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind…

EAS 1645Besteuerung des Gewinnanteils einer liechtensteinischen Anstalt an einer inländischen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/1-IV/4/0025.04.2000

Eine liechtensteinische Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr…

EAS 698Betriebseinbringungen in Konzerngesellschaften im EU-Binnenmarkt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2178/2/1-IV/4/9517.08.1995

  Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden…

EAS 3060Steuerliche Behandlung einer doppelstöckigen Personengesellschaft mit Hybridcharakter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1199-IV/4/200922.05.2009

…sind gemäß Art. 23 Abs. 3 DBA-Australien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wird die deutsche Holding-KG auf Grund der nach wie vor in Deutschland herrschenden "Geprägetheorie" als gewerblich tätig eingestuft und wird folglich von deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten der österreichischen Anleger ausgegangen, dann kann…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…

EAS 2464Veräußerung eines Anteils an einer doppelstöckigen deutschen KG mit österr. Tochter-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/0421.05.2004

…II 2003, 631). Dem Transparenzprinzip bei der Besteuerung von Personengesellschaften folgend wird sonach bei der steuerlichen Sachverhaltsbeurteilung auf den Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher die (anteiligen) stillen Reserven einschl. Firmenwert aufzudecken, der Freibetrag nach § 24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…

EAS 3217Bulgarische Personengesellschaft mit österreichischen Partnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0794-IV/4/201118.04.2011

…steuerlichen Grundsätzen zuzurechnenden Gewinne sind demzufolge gemäß Art. 4 iVm Art. 18 DBA-Bulgarien von der österreichischen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen. Das ab 2012 anwendbare neue österreichisch-bulgarische DBA bringt im gegebenen Zusammenhang durch die maßgebenden Art. 7 iVm Art. 23 keine Änderung mit sich…

EAS 2763Erbschaftsteuerliche Doppelnichtbesteuerung bei Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0512-IV/4/200622.09.2006

…im Erbweg auf die in Deutschland ansässigen Erben nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, obwohl das Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen wird. Dies führt nach Auffassung des BM für Finanzen aber nicht zum Aufleben eines deutschen Besteuerungsanspruches. Denn durch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 des DBA-Deutschland (Erb…

EAS 599Vermögensteuerpflicht schweizerischer stiller Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 896/3/1-IV/4/9516.03.1995

Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…

EAS 780Dreiecksbeziehungen über eine österreichische GMBH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/13/2-IV/4/9515.12.1995

  Wurde von in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gemeinsam mit einem österreichischen Gesellschafter in Österreich eine GmbH & CO KG errichtet, die das Verlagsgeschäft betreibt und Lizenzeinkünfte aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, USA, Frankreich und Portugal bezieht, dann finden die von Österreich mit der Schweiz, Großbritannien, USA…

EAS 3230Vergleichbarkeit der britischen Körperschaftsbesteuerung im Fall des “Group-Relief”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1426-IV/4/201131.10.2011

Hält eine österreichische Kapitalgesellschaft (die ihrerseits über eine luxemburgische Holdinggesellschaft von einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100-prozentige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden…

EAS 2101Veräußerung einer 17-prozentigen Beteiligung an einer EU-Gesellschaft über eine deutsche Holding-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 219/2-IV/4/0222.07.2002

Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft eine 17-prozentige Beteiligung an einer in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH…