…die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte oder Verluste nach österreichischem Recht zu ermitteln und unmittelbar bei den…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein (Sach-)Darlehen iSd § 983 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen (zB Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen…
Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…
Erwirbt eine österreichische GMBH alle Anteile an einer polnischen Immobilienbesitzgesellschaft, dann werden die Gewinnausschüttungen der polnischen Gesellschaft an die österreichische GMBH nach dem geltenden DBA-Polen einer 10%igen polnischen Quellensteuer unterliegen; diese Quellensteuer wird sich im Geltungsbereich des paraphierten (aber bisher weder unterzeichneten noch…
…Strukturanpassungsgesetz 2006 novellierten § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz EStG kann der Verlustvortrag geltend gemacht werden. Wurde der Erwerb der Liegenschaften durch eine inländische Bank fremdfinanziert, dann stellen die Darlehenszinsen wohl nach den allgemeinen Grundsätzen Betriebsausgaben für die liechtensteinische AG dar. Das Wesen der…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…
Wird von argentinischen Investoren in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
Gemäß Punkt 5.2.2.3 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 53/1995 sind bei Ermittlung der nicht ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
Vergibt eine operativ tätige deutsche KG mit ausschließlich im Ausland ansässigen Gesellschaftern an eine ihr gehörende österreichische GmbH ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür anfallenden Zinsen der inländischen Besteuerung, wenn die Darlehensforderung unmittelbar oder mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist. Eine mittelbare Besicherung liegt vor…
Die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitend fließenden Investmentfondserträgnissen ist international nach wie vor noch nicht in jeder Hinsicht abgeklärt. In EAS 2778 wurde darüberhinaus angemerkt, dass mit der deutschen Seite nach wie vor noch offen ist, ob die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel…
Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…
Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…