…dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts- und Schenkungssteuervertrag wird allerdings aller Voraussicht nach eine Sonderbestimmung aufgenommen werden, die - bei entsprechend reziproker Rechtslage - eine Steuerfreiheit der grenzüberschreitend zu leistenden Spenden eröffnet. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei wären. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der…