Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche Abgeltung für die seinerzeit erbrachte Arbeitsleistung darstellt…
… Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer…
…ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können, wenn sie einer freiwilligen Weiter- oder Selbstversicherung bei einem österreichischen gesetzlichen Sozialversicherungsträger entsprechen. Deutsche Vorsorgeeinrichtungen, die dem Kreis der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung zuzurechnen sind, werden bis auf Weiteres als von Artikel 15…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
…ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische Arbeitgeber im Rahmen der "2. Säule" des schweizerischen Pflichtvorsorgesystems freiwillig höhere Beiträge als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge leistet und hierbei freiwillig den gesetzlich zulässigen Maximalrahmen ausschöpft, ist nach österreichischem Recht zu beurteilen, ob hierdurch ein steuerpflichtiger…
…4 lit. f EStG als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie im Rahmen einer Pflichtversicherung gezahlt werden. Erfolgen die Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt hingegen auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung, besteht keine steuerliche Abzugsfähigkeit in Österreich; und zwar auch nicht als Sonderausgaben zu einer Pensionsversicherung, da die…
…der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er aufgrund des Überschreitens der in Deutschland geltenden Versicherungspflichtgrenze freiwillig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und entrichtet er diese nach Aufnahme der österreichischen Vorstandstätigkeit auch weiterhin in Deutschland und beruft er sich nunmehr…
Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…
Beabsichtigt eine österreichische Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit auf China auszuweiten und ist es in diesem Zusammenhang notwendig, Bedienstete eines chinesischen Unternehmens in Österreich einzuschulen und wird dies in der Form bewerkstelligt, dass die chinesischen Dienstnehmer kurzfristig (unter 183 Tagen) als Volontäre bei der österreichischen Firma…
Hat sich die österreichische Konzerntochtergesellschaft des XY US-Konzerns durch ein "Agreement to Reimburse Expenses of XY Employees Stock Option Plan" dazu verpflichtet, die Kosten aus der Teilnahme ihrer Mitarbeiter an einem konzerninternen Mitarbeitermodell zu übernehmen, dann wird dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9…
…der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist…
Unter EAS 1204 wurde im Fall eines österreichischen Grenzgänger-Lehrers bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule die Auffassung vertreten, dass eine die Pensionen treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen…
Werden Dienstnehmer für zwei bis drei Jahre von US-Konzernen zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt, und verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte…
Gemäß Artikel 16 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen Aufsichtsratsvergütungen, die eine in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates einer deutschen Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Tochtergesellschaft eines finnischen Konzerns im Zusammenhang mit einer in Deutschland stattfindenden Anlagenerrichtung als deren Projektdirektor nach Deutschland entsandt, wobei die Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß…
…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…