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9 Treffer1511 msnur geltende Fassungen
EAS 3078Ausschüttungsfiktion bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1382-IV/4/200905.07.2009

… 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese fiktiv ausgeschütteten Gewinne gelten nicht rückwirkend mit dem Umwandlungsstichtag, sondern mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung ins Firmenbuch als ausgeschüttet. Auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

…separate entity approach" beruht, der danach verlangt, der Betriebstätte jene Gewinne zuzurechnen, die sie fiktiv als ein eigenständiges Fremdunternehmen erzielt hätte, wenn es die in der Funktionsanalyse festgestellten (tatsächlichen) Funktionen wahrnimmt. Die Feststellung, welche Funktionen vom liechtensteinischen Architekturbüro tatsächlich wahrgenommen werden, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen und…

EAS 2847Anrechnung fiktiver türkischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/4/200725.04.2007

…wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als Investitionsanreiz zu Gute kommen kann (Matching Credit). Im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite (BStBl. I…

EAS 3045Vorlaufkosten eines inländischen Musicalgastspieles
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0670-IV/4/200924.03.2009

…sind sodann fremdüblich abzugelten. Es dürfte daher im gegebenen Zusammenhang sachgerecht sein, funktional von einem fiktiven und unabhängigen österreichischen Veranstalter auszugehen, der einerseits die Aufführungsentgelte vereinnahmt und andererseits die für ihn in Deutschland erbrachten Leistungen abzugelten hat. Die deutschen "Vorlaufkosten" (Auswahl der österreichischen Besetzung, Vertragsabschlüsse…

EAS 2468Swaptransaktion zur Nutzbarmachung einer Fiktivsteueranrechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2522/1-IV/4/0419.07.2004

Fließen einer in Österreich ansässigen Person (hier: einer Bank) Zinsen aus israelischen Quellen zu, dann besteht gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Israel Anrecht, dass eine 15%ige israelische Quellensteuer auf jene österreichische Steuer angerechnet wird, die "auf die Einkünfte entfällt", die aus dem anderen…

EAS 2425Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/0413.02.2004

Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…

EAS 2665Fiktivsteueranrechnung bei thailändischen Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0668-IV/4/200528.10.2005

§ 97 Abs. 4 EStG sieht vor, dass im Fall endbesteuerter ausländischer Kapitalerträge eine Sonderveranlagung beantragt werden kann, um eine DBA-konforme Anrechnung von Auslandssteuern zu erwirken. Diese Sonderveranlagung, die einerseits eine progressionserhöhende Wirkung der ausländischen Kapitalerträge zur Folge hat, andererseits aber nicht die Einbeziehung auch…

EAS 1931Fiktivsteueranrechnung auf die Stiftungs-Zwischensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/4-IV/4/0121.09.2001

Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies…

EAS 575Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/9507.02.1995

…und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag…