RIS AI
3 228 Treffer303 msnur geltende Fassungen
EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…sodass alle Einkünfte, die ihm kraft Gesellschafterstellung und kraft der zusätzlich vereinbarten weiteren Ergebnisbeteiligung zufließen, gemäß Artikel 10a und 11 DBA-D der Besteuerung in Österreich unterliegen. Kann allerdings nachgewiesen werden, dass Deutschland nach seinem inländischen Recht im Fall einer derartigen Konstruktion wegen der kraft…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…

EAS 2012Lettische Gesellschafter-Geschäftsführerin einer inländischen Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 153/1-IV/4/0203.04.2002

Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…

EAS 1846Gesellschafterdienstnehmer einer deutschen GmbH als Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0123.04.2001

Im österreichisch-deutschen Ergebnisprotokoll über Verständigungsgespräche vom 24.1.1986 wurde in Z. 6 des Abschnittes B folgendes festgehalten : "Es wurde Einvernehmen erzielt, dass der Vorbehalt der ständigen Einrichtung in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des…

EAS 2062Beteiligung an einer deutschen vermögensverwaltenden atypischen GmbH+Still
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/8-IV/4/0222.05.2002

Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…

EAS 1797Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/5-IV/4/0108.02.2001

Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahe stehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die…

EAS 1541Vergleichbarkeit eines "Free Zone Establishment" in Dubai mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/16-IV/4/9918.10.1999

Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…

EAS 220Stille Beteiligung an inländischer GesmbH über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1/1-IV/4/9218.12.1992

  Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 2006Deutscher Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1472/13-IV/4/0204.03.2002

  Es entspricht der jahrelangen Übung Österreichs und Deutschlands, dass Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 9 DBA-D, sondern unter Artikel 8 des Abkommens fallen. Daher kommt für Gesellschafterdientsnehmer nicht die Grenzgängerregelung zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der…

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…

EAS 2900Betriebstätteneigenschaft einer beteiligungshaltenden deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1707-IV/4/200729.10.2007

Werden Beteiligungen an einer deutschen AG von den Mitgliedern einer Familie, die ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegen, in eine deutsche GmbH & Co KG eingebracht, um solcherart die steuerliche "Verstrickung" dieser Beteiligungen in Deutschland aufrechtzuerhalten, so ist nach österreichischem innerstaatlichen Recht durch die Beteiligung der Familienmitglieder…

EAS 277Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/9323.06.1993

  Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…

EAS 3356Aufsichtsräte einer Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0749-VI/8/201421.11.2014

Wurde bei einer österreichischen KG, die als internationales Handelsunternehmen tätig ist, ein Aufsichtsrat eingerichtet, bei dem beschränkt steuerpflichtige und in Deutschland ansässige Personen eine Aufsichtstätigkeit ausüben, die ihrer Natur mit jener eines Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so wird es sich bei den hierfür bezogenen…

EAS 3060Steuerliche Behandlung einer doppelstöckigen Personengesellschaft mit Hybridcharakter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1199-IV/4/200922.05.2009

Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH & Co KG (KG), die mit dem aufgebrachten Kapital eine australische Limited Partnership (LP) erwirbt, die landwirtschaftliche Betriebe in Australien unterhält und bewirtschaftet, und wird die deutsche KG aus österreichischer Sicht als Holding-KG mit bloß vermögensverwaltender Funktion…

EAS 3256Gewerblich geprägte deutsche Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0051-IV/4/201227.01.2012

Beabsichtigen österreichische Investoren, sich als Kommanditisten an einer durch die Komplementär-GmbH "gewerblich geprägten" deutschen GmbH & Co KG zu beteiligen, die ein sehr hoch verzinstes Darlehen an einen Kanadier vergibt, dann stellen die Räumlichkeiten der KG Personengesellschaftsbetriebstätten der Gesellschafter dar. Dies hat in der Vergangenheit…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…