…Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt…
… Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb) von…
…im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…
…sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes…
…an Betriebstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen und Österreich zugeteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar…
…und auf der Grundlage des inländischen Rechtes der beiden Staaten auch vollziehbar ist. Damit folgt sowohl das zwischenstaatliche wie auch das innerstaatliche Steuerrecht der beiden Staaten in Fällen der vorliegenden Art bei der Behandlung der Personengesellschaften dem "Transparenzprinzip". 09. März 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships") für den Bereich der einkommensteuerlichen DBA entwickelt worden ist, nämlich durch Steuerfreistellung jener Vermögenswerte, an denen dem Lagestaat - in korrekter Anwendung seines innerstaatlichen Rechts bei der Abkommensauslegung - das Besteuerungsrecht zusteht. Bundesministerium für Finanzen, 10. März 2006
Verstirbt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und der in Österreich ein im Privatvermögen gehaltenes Wertpapierdepot besitzt, so steht gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass…
…Abs. 4 derart weit interpretiert werden, dass sie auch in den Fällen einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gilt, sonach bei einer Rechtslage, in der der schweizerische Sohn in die Rechtspersönlichkeit des Verstorbenen eintritt und diese nunmehr auf schweizerischem Staatsgebiet weiterführt, bedürfte dies einer österreichisch-schweizerischen Auslegungskoordination, die…
…einer dauerhaften Verpachtung eintritt, weil das deutsche Ehepaar die Absicht einer Betriebsveräußerung aufgab und an Stelle dessen in eine Betriebsüberlassung an die Belegschaftsmitglieder (unter Gründung der erwähnten inländischen GmbH) einwilligte. Damit dürfte die Aufgabe eines inländischen Teilbetriebes der deutschen GmbH und das Erfordernis der steuerlichen…
…betr. die DBA-Revision der Anwendung des in Österreich im Jahr 2005 eingeführten Systems eines Besteuerungsaufschubes nicht entgegen (siehe auch EStR 2000 Rz 6678). Das Abkommen untersagt daher nicht, eine Wegzugsbesteuerung mit Besteuerungsaufschub vorzunehmen. Das Abkommen knüpft die Steuerberechtigung Österreichs aber an die weitere Bedingung…
…dieser Erbübergang in Spanien der Erbschaftsbesteuerung unterzogen worden, dann kann dieser Vorgang über Antrag in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freigestellt werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass die mit diesem steuerbefreiten Erwerb im Zusammenhang stehenden Kosten (Kosten im Zuge der Erbabwicklung in Spanien…
Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…
…nbsp; Geht amerikanischer Liegenschaftsbesitz eines in den USA ansässig gewesenen Erblassers im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Bruder über, so ist dieser Erbanfall gemäß Artikel 5 DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich…
…wurde im Fall einer österreichischen vermögensverwaltenden KEG, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung verwaltete und die von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen gegründet worden ist, die Auffassung vertreten, dass inländische Steuerpflicht eintritt, wenn der KEG-Anteil im Erbweg auf…
…für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen Einkommensbesteuerung freizustellen, als sie auf Beteiligungserträge an ihrer deutschen (Tochter)Personengesellschaft zurückzuführen sind…