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EAS 508Kapitalerhöhung aus Gewinnvorträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 609/1/1-IV/4/9404.10.1994

…ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die…

EAS 485Kapitalerhöhung aus Mitteln einer GesmbH mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2248/1/1-IV/4/9405.08.1994

Erfolgt bei einer inländischen GesmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so führt die damit verbundene Zuteilung von Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern…

EAS 1636Kapitalherabsetzung nach vorangegangener Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer inländischen GMBH mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/2-IV/4/0014.04.2000

Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der…

EAS 1452Wahlrecht zwischen Dividendenausschüttung und Zuteilung von Gratisanteilen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/9910.05.1999

…nicht in einem DBA-Partnerland Österreichs, sondern in einem Steueroasengebiet angesiedelt und der österreichische Gesellschafter der beherrschende sein sollte. Die gesamte Konstruktion wirft im übrigen die Frage auf, aus welchen Mitteln die Kapitalerhöhung stammt; sollte die Dividendenausschüttung, auf die verzichtet wird, die Grundlage hiefür bieten…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist (EStR 2000 Rz 104). Bei Kapitaleinkünften ist daher entscheidend, wer zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist, wobei dies in erster Linie derjenige ist, der die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert…