Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…
…nicht erfüllt, sodass diesfalls korrespondierend nationales und internationales Steuerrecht keine beschränkte Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens aufleben lassen. Ist daher die Tätigkeit der PC-Arbeiter jener eines Heimarbeiters vergleichbar (wobei für "echte Heimarbeit" kennzeichnend ist, dass die Tätigkeit der Heimarbeiter auf der Beschaffungsseite, nicht aber gegenüber…
…5 OECD-MA idF 2017 sieht in seinem neuen Abs. 18 zur Frage der Begründung einer Betriebsstätte für den Arbeitgeber durch die Benützung eines "Home Office" folgende Ausführungen vor: "18. Even though part of the business of an enterprise may be carried on at a…
Ein in Österreich ansässiger EDV-Spezialist betreibt auch dann ein "österreichisches Unternehmen", wenn er auf Werkvertragsbasis für eine große deutsche Kapitalgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die…
Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…