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5 Treffer1512 msnur geltende Fassungen
EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

  Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…

EAS 1763Internet-Heimarbeitsleistungen für ein US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/1-IV/4/0005.12.2000

…nicht erfüllt, sodass diesfalls korrespondierend nationales und internationales Steuerrecht keine beschränkte Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens aufleben lassen. Ist daher die Tätigkeit der PC-Arbeiter jener eines Heimarbeiters vergleichbar (wobei für "echte Heimarbeit" kennzeichnend ist, dass die Tätigkeit der Heimarbeiter auf der Beschaffungsseite, nicht aber gegenüber…

EAS 3392Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte bei inländischem „Home Office“
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0333-IV/8/201706.11.2017

…5 OECD-MA idF 2017 sieht in seinem neuen Abs. 18 zur Frage der Begründung einer Betriebsstätte für den Arbeitgeber durch die Benützung eines "Home Office" folgende Ausführungen vor: "18. Even though part of the business of an enterprise may be carried on at a…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

Ein in Österreich ansässiger EDV-Spezialist betreibt auch dann ein "österreichisches Unternehmen", wenn er auf Werkvertragsbasis für eine große deutsche Kapitalgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die…

EAS 430Nutzung der Großrechenanlage der inländischen Muttergesellschaft durch Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 471/3/1-IV/4/9421.04.1994

Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…