RIS AI
4 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 1802Gemeiner Wert von Kapitalanteilen im Zuzugsfall
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/2-IV/4/0119.02.2001

Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…

EAS 3161Wertpapierüberführung in das inländische Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1770-IV/4/201019.07.2010

Werden Wertpapiere aus einer amerikanischen und einer englischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) in die inländische Stammhausbetriebstätte überführt, muss dieser Vorgang auf der Grundlage von Artikel 7 der DBA mit den USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange…

EAS 615Firmenwertabschreibung bei grenzüberschreitender verschmelzender Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/34/1-IV/4/9512.04.1995

…wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des ausländischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht ist die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der ausländischen Bankenbetriebstätte oder bei der…

EAS 715Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/14-IV/4/9519.09.1995

Erleidet eine deutsche GmbH & Co KG Verluste, die die mit DM 1,5 Mio. getätigte Einlage des einzigen österreichischen Kommanditisten (eine inländische GmbH) überschreiten, so mindert sich hiedurch der in der Bilanz der inländischen GmbH mit Anschaffungskosten bilanzierte Beteiligungswert entsprechend (angenommen auf den Gegenwert von…