§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…
Hat ein schweizerisches Unternehmen in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen. Es…
Die Regelung des § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz EStG beruht auf dem Grundsatz, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger in einer Einkunftsquelle erleidet, nicht primär mit künftigen positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle, sondern primär mit seinem übrigen positiven Gesamteinkommen im Verlustjahr zu verrechnen ist…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…
Wird eine deutsche verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…
Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…
Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im…
Artikel 24 Abs. 3 des am 24. August 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche…
Hat die inländische Tochtergesellschaft eines mit Gewinn arbeitenden ausländischen Weltkonzerns in völliger Eigenständigkeit die Aufgabe zu erfüllen, ein bestimmtes Nahrungsmittel am gesamteuropäischen Markt einzuführen und zu vertreiben und treten hierbei seit 1995 dauerhaft Verluste auf, die durch - auf Kapitalrücklage gebuchte - Gesellschafterzuschüsse der ausländischen Muttergesellschaft abgedeckt…
Eine deutsche Kapitalgesellschaft, die in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste erleidet, hat gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG nur dann Anspruch auf Verlustvortrag, wenn der Verlust die übrigen Einkünfte der deutschen Kapitalgesellschaft im Verlustentstehungsjahr oder in einem der folgenden Jahre übersteigt. Sinn…
Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die Behandlung von Verlusten, die in einer inländischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, hat sich nach den Vorschriften des § 102 EStG zu richten. Darnach kann in Österreich ein Verlustvortrag nur subsidiär erfolgen, d.h. nur dann, wenn…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
Hat ein Österreicher, der zu 100% an einer österreichischen und an einer deutschen GmbH beteiligt ist, in seiner deutschen GmbH in der Vergangenheit Verluste erlitten, und wird der Betrieb der deutschen GmbH auf der Grundlage von Artikel III Umgründungssteuergesetz in die österreichische GmbH eingebracht, dann…
Die Frage der inländischen Verwertbarkeit von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften ist in EAS 1992, 2110, 2339, 2365 bereits umfassend behandelt worden. Die darin vertretenen Auffassungen waren einerseits vom europarechtlichen Verbot einer Diskriminierung von Tochtergesellschaftsgründungen im EU-Ausland gegenüber vergleichbaren Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von…
Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der…
Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs. 5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung gilt…