…von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf der Ebene des zwischenstaatlichen Steuerrechts hat sich mit der Beurteilung dieser Fragen in einem (reziproken) ungarischen Fall bereits EAS 2895…
…resultieren, die die S-GmbH & Co KG mit fremden Mietern, die die Fachmarktzentren betreiben, abgeschlossen hat. Ob die S-GmbH & Co KG betrieblich oder nur vermögensverwaltend tätig ist und ob daher die ungarische Niederlassung als Betriebstätte zu werten ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich, weil…
…aber nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden, sondern müssen einer Klärung mit dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hierbei wird auch zu untersuchen sein, ob dann, wenn eine Betriebstätte als bestehend angenommen wird, dieser Betriebstätte über eine bloß unterstützende Hilfsfunktion (im Sinn von Art. 5 Abs…
…einem zweiten Schritt ist sodann für Zwecke der Gewinnaufteilung festzustellen, welche Abgeltung ein "unabhängiges Unternehmen" für die Ausführung der an der ausländischen Betriebstätte getätigten Arbeiten erhalten hätte. Sind von dem österreichischen Generalunternehmer hohe Provisionen gezahlt worden, denen in Anwendung des österreichischen Steuerrechts die Abzugsfähigkeit als…
…Sonstigen Einkünften" zuzurechnen, für die im gegebenen Zusammenhang aber keine beschränkte Steuerpflicht normiert ist. Besteht in diesem Fall inländische beschränkte Steuerpflicht, dann darf nach Artikel 12 DBA-Schweiz die inländische Steuer 5% der Mietentgelte nicht übersteigen. Die Steuer ist im Veranlagungsweg zu erheben; es besteht…
…der im Jahr 2008 aktualisierten Fassung anzuwenden (DBA-Schlussprotokoll Abs. 16 letzter Absatz). Darnach hat zunächst eine Funktionsanalyse in Bezug auf die in der österreichischen Betriebstätte tatsächlich ausgeübten Funktionen stattzufinden; diese sind sodann fremdüblich abzugelten. Es dürfte daher im gegebenen Zusammenhang sachgerecht sein, funktional von…
…Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
…österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand…
…von insgesamt 800.000 Euro in wirtschaftlicher Hinsicht als Kaufpreisraten aufzufassen sind und keine unter Artikel 12 DBA-Polen fallenden Entgelte für eine dreijährige Nutzungsüberlassung darstellen. Der in den Raten enthaltene Zinsenanteil löst ebenfalls keine polnische Quellenbesteuerung aus, weil diese Zinsen als "im Zusammenhang mit…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…führen, dass die britische Gesellschaft damit eine inländische Betriebstätte zur Erbringung ihrer konzerninternen Dienstleistung begründet, mit der Folge, dass sie mit den im Verrechnungspreisweg erzielten Einkünften der inländischen Körperschafts- und Gewerbebesteuerung unterliegt. Auch in dieser Hinsicht sind - nicht vom BM für Finanzen vorzunehmende - Sachverhaltswürdigungen erforderlich…
…30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann unterliegen die Gehaltsfortzahlungen als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland …
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…unterliegen die hiefür von der österreichischen KG bezogenen Vergütungen als Sondervergütungen der österreichischen Besteuerung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der deutschen GesmbH angelastet werden und dass die Geschäftsführertätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wurde. Eine andere Betrachtung…
…sodass das gesamte Pachtentgelt der inländischen Besteuerung unterlag. Im vorliegenden Fall ist der inländische Produktionsbetrieb aber in Räumlichkeiten untergebracht, die nicht der deutschen GmbH als Eigentümerin gehören, sondern von ihr gemietet worden sind. Die im Eigentum der deutschen GmbH stehenden beweglichen Wirtschaftsgüter des Produktionsbetriebes können…
…GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine Gefahr einer Doppelbesteuerung im…
…österreichischen Produktionsunternehmen unterhält, um sich den Handel mit dem EU-Raum zu erleichtern, stellt keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Schweiz dar. Maschinen, die von einem schweizerischen Unternehmen an das genannte österreichische Unternehmen vermietet werden, stellen bereits nach…
Werden von einer Schweizer Firma Schalungsteile (rotationssymmetrische Teile aus Stahlbeton oder Holz) angemietet und gemeinsam mit weiteren eigenen Holz- und Stahlelementen auf diversen in- und ausländischen Baustellen verwendet, dann hängt die Frage, ob die in die Schweiz zu zahlenden Mietgebühren gemäß Art. 12 DBA-Schweiz…
…Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451, EAS 2298, EAS 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit…