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EAS 2522Verwertung von Drittauslandsverlusten in der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0247-IV/4/200430.11.2004

Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…

EAS 3385Verlustverrechnung bei Veräußerung von GmbH & Co KG Anteilen durch eine schweizerische Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0789-VI/8/201618.07.2017

Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…

EAS 482Keine Abzugsbesteuerung bei Verlustanteilen ausländischer Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/68-IV/4/9421.07.1994

Ist an einer österreichischen OHG eine ausländische mehrstöckig verschachtelte KG mit nicht feststellbaren Gesellschaftern beteiligt, so unterliegen Gewinnanteile dieser ausländischen KG nach Maßgabe des § 99 Abs. 1 Z. 2 EStG der 20%igen Abzugsbesteuerung. Dieser Fall einer Abzugsbesteuerung erfasst sonach - abweichend von den übrigen Fällen…

EAS 7Inländische Verluste einer deutschen GesmbH aus Kommanditbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2217/1/1-IV/4/9131.05.1991

Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…

EAS 65Verluste aus unechten stillen Beteiligungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSp 283/2/1-IV/4/9130.12.1991

  Verluste, die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur…

EAS 2073Verluste einer inländischen KG mit zwei deutschen GmbH-Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/25-IV/4/0217.06.2002

Hat eine inländische KG, deren einzige Kommanditistin eine deutsche GmbH (Beteiligungs-GmbH) und deren Komplementärin eine andere deutsche GmbH (ohne Kapitaleinlage) ist, in den Jahren 1997 und 1998 Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite…

EAS 524Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/9411.11.1994

Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist…

EAS 2975Inländische KG-Betriebstättenverluste einer italienischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1734-IV/4/200810.07.2008

Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…

EAS 1722Inländischer Verlust einer deutschen Bau-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1-IV/4/0009.10.2000

Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…

EAS 2284Verlustvortrag nach Umgründungsvorgängen mit einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 104/1-IV/4/0306.05.2003

Hat eine österreichische Holding AG, in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und…

EAS 237Horizontaler Verlustausgleich bei negativem Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 781/4/1-IV/4/9327.02.1993

  Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist zunächst der horizontale Verlustausgleich (innerhalb einer Einkunftsart) und erforderlichenfalls erst danach der vertikale Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten) vorzunehmen (vgl. VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in…

EAS 2684Auslandsverluste nach Umgründungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/4/200606.02.2006

Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…

EAS 1094Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/1-IV/4/9707.07.1997

Die Regelung des § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz EStG beruht auf dem Grundsatz, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger in einer Einkunftsquelle erleidet, nicht primär mit künftigen positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle, sondern primär mit seinem übrigen positiven Gesamteinkommen im Verlustjahr zu verrechnen ist…

EAS 770Verlustverrechnung beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3195/4/1-IV/4/9527.11.1995

  Es ist zu erwarten, dass die vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 30.6.1996 aufgehobene Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer (§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG) durch eine im Grundsätzlichen ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die höchstgerichtliche Aufhebung nicht…

EAS 2842Zur Frage der "Verlustdoppelverwertung" im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0206-IV/4/200725.04.2007

Hat ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG eine Verlustzuweisung aus dieser Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 40 erhalten, die sich bei der Besteuerung in Deutschland hinsichtlich der dort mit 100 erzielten positiven Einkünfte ebenso progressionsmindernd auswirkt wie luxemburgische Verluste in Höhe von 60, dann…

EAS 1264Inlands-Betriebstättenverluste deutscher Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 84/1-IV/4/9825.05.1998

Wird eine deutsche verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II…

EAS 1770Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/0119.02.2001

    Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…

EAS 2575Verlustvortrag eines italienischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/200525.02.2005

Hat ein in Italien ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr…

EAS 434Verlustvortragsbeschränkung für deutsche Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/130-IV/4/9425.04.1994

Erleidet ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG Verluste, hat er gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG nur dann Anspruch auf Verlustvortrag, wenn der Verlust die übrigen Einkünfte der deutschen Kapitalgesellschaft im Verlustentstehungsjahr oder in einem der folgenden Jahre übersteigt. Sinn…

EAS 2595Inlandsbetriebstättenverluste und Verlustvorträge im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0188-IV/4/200519.04.2005

§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…