Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
Der in der 183-Tage-Klausel des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien verwendete Begriff "Arbeitgeber" ist so wie im OECD-MA im DBA nicht näher definiert. Nach den jüngsten Entwicklungen in der OECD wird keine autonome Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang heraus angestrebt, sondern es…
Erwirbt ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger…
…einerseits und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft andererseits im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen diesr Art müssen als Sachverhaltsfragen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Hiebei wird auch der Frage nachzugehen sein…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
Die im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher…
…Deutschland besteht auch keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht…
…in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb. Ungarn, Slowakei…
…Nr. 87/1993) für Fälle der Arbeitskräftegestellung bestimmte Kriterien aufstellt, nach denen der Gestellungsnehmer als wirtschaftlicher Arbeitgeber angesehen werden kann. Wie aber bereits in EAS 476 zum Ausdruck gebracht worden ist, sollen die OECD-Kriterien lediglich dazu dienen, Steuerumgehungsmuster unter künstlicher Zwischenschaltung von ausländischen Verleihfirmen…
…bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als "Arbeitgeber" aller bei einer Anlagenerrichtung mitwirkenden Personen anzusehen, ist aus österreichischer Sicht durch das Abkommen nicht gedeckt. Sollte daher für den selbständig tätigen…
…Anwendung des Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland die Ö-GmbH als (wirtschaftliche) "Arbeitgeberin" anzusehen. Dadurch käme es letztlich auch zum Übergang des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Einkünfte der deutschen Arbeitnehmer an den Tätigkeitsstaat (vgl. auch den Erlass des BMF vom 27.10.2015, BMF-010221…
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…
…19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
…Finanzamt vorbehalten werden müssen (z.B. ob nach Art der ausgeübten Tätigkeit davon auszugehen ist, daß tatsächlich bestimmte Räume der Wohnung dauerhaft als Arbeitsstätte anzusehen sind). Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte unterhalten, dann wird hiedurch gemäß § 47 EStG seine Lohnsteuerabzugspflicht in Österreich…
…im Verhältnis zur Schweiz noch im Verhältnis zu Deutschland zur Anwendung gelangt. Im Verhältnis zur Schweiz deshalb nicht, weil der Arbeitgeber in der Schweiz ansässig ist und im Verhältnis zu Deutschland nicht, weil aus der Sicht des DBA-Ö/Deutschland ein Drittstaatsarbeitgeber auftritt. 25…
…für unselbständige Arbeit fallen, so entspricht auch dies einer langjährigen (und im Verständigungsweg bestätigten) DBA-Auslegung zwischen Österreich und der Schweiz, die in AÖF Nr. 153/1992 zum Ausdruck kommt. Die unterschiedliche DBA-Auslegung ist darauf zurückzuführen, dass Artikel 3 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht…
Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…
Ist der Geschäftsführer einer Salzburger GmbH in Deutschland (Traunstein) ansässig und pendelt er täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland…