…in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der Salzburger Betriebstätte oder auch von Deutschland aus…
…verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte (z.B. Wohnung) sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Behördenwege in erster Linie Aufwendungen darstellen…
…bzw. gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland (2000) in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, nicht zum Anlass genommen werden, für die nach Deutschland zu zahlenden Pflichtbeiträge die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe abzuerkennen. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Denn wäre nach innerstaatlichem Recht der Ausgabenabzug zulässig, könnte dieser durch DBA-Recht nicht mehr verwehrt werden. DBA-Recht kann österreichische Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein…
…Staat, der die getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten niederländischen Dienstnehmer. Eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich wäre unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn…
…4.1980, 2805/79), wäre keine unmittelbare Verwertung in Österreich mehr gegeben. Eine gleiche Sichtweise wird für die Ortskräfte einer im Ausland eingerichteten Zweigniederlassung gelten (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der Wohnungssubstanz), nicht als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der österreichischen Einnahmen aus…
Gemäß der Lohnsteuerrichtlinien, Rz 201 können bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Frage, ob in einem solchen Fall und wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an…
…im Allgemeinen die Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung keinen nennenswerten Zusammenhang mit solchen Auslandstransaktionen erkennen lassen. Bei ausländischen Zinsenerträgnissen, die unter die dem Artikel 11 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten DBA-Bestimmungen fallen, werden im übrigen nur jene Aufwendungen des Kreditgebers die durch Anrechnung begünstigten Auslandseinkünfte…
…1988). Wenn daher angesichts der Beendigung der Einkünfteerzielung in Portugal im Jahr 2005 eine Berücksichtigung des im Jahr 2008 eingetretenen Verlustes aus nicht selbständiger Arbeit in Portugal auszuschließen ist, dann kürzen die im Jahr 2008 nachträglich anfallenden Aufwendungen die österreichische Besteuerungsgrundlage dieses Jahres (vorausgesetzt, dass…
…nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002 Rz 319 und 231). Diese Aufwendungen stehen mit den weißrussischen Aktivbezügen in einem kausalen Zusammenhang, wobei die weißrussischen Einkünfte kraft der im innerstaatlichen Steuerrecht normierten unbeschränkten Steuerpflicht nach inländischem Recht steuerpflichtig sind. Die Aufwendungen sind daher nicht nach § 20 Abs…
…Versicherungsgeschäft zur Gänze der deutschen Hauptniederlassung zugerechnet werden und Österreich nur eine Abgeltung für untergeordnete Unterstützungsleistungen erhält, dann müsste bezweifelt werden, dass die Voraussetzung des inländischen Geschäftsbetriebes erfüllt ist. Sollte es hingegen so sein, dass die Gewinne aus dem Österreich-Geschäft der österreichischen Betriebstätte zugeordnet…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
…Konzerns durch ein "Agreement to Reimburse Expenses of XY Employees Stock Option Plan" dazu verpflichtet, die Kosten aus der Teilnahme ihrer Mitarbeiter an einem konzerninternen Mitarbeitermodell zu übernehmen, dann wird dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9 des DBA-USA und in Übereinstimmung mit dem…
…ungekürzt auf die österreichische Einkommensteuer zur Anrechnung zu bringen, da aufwendige Untersuchungen darüber, ob die Nichtberücksichtigung in Kanada nach kanadischem Recht zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, nicht zumutbar erscheinen. 20. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…freiberuflich mitwirken, können daher nach den Regeln des Erlasses AÖF Nr. 31/1986 bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. 6. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein österreichisch-deutsches Verständigungsverfahren eingeleitet wird. Denn wenn unter Berufung auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Aufwendungen, die in beiden Staaten den Charakter abzugsfähiger Betriebsausgaben aufweisen, in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…