…Da die österreichische Holdinggesellschaft in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist somit auch dann, wenn ihre Geschäftsleitung in Italien gelegen ist, die Gewinnausschüttung an die italienische Muttergesellschaft von der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung zu entlasten. In Fällen dieser Art werden zur Zeit zwar üblicherweise keine besonderen Anfragen ausländischer…
…Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen (Art. 15 Abs. 1 DBA-Italien). Kommunalsteuerpflicht ist hingegen…
…zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in diesem Zusammenhang als Indiz für eine korrespondierende Beurteilung auf österreichischer Seite gewertet werden. Fragen dieser Art…
…wird. Der Umstand, dass die Verlegearbeiten bereits seit mehreren Jahren in Österreich ausgeführt werden, lässt die Vermutung entstehen, dass die Verlegearbeiten - auch wenn sie an verschiedenen Baustellen für die österreichische Baufirma ausgeführt werden - "wirtschaftlich und geographisch" einheitlich zu beurteilen sind und folglich für die italienische…
…die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen. Sollte Italien in rechtsrichtiger Anwendung seines innerstaatlichen Rechts diese Besteuerung auf Bruttobasis vornehmen und die angefallenen Aufwendungen (insb. Gebäudeabschreibungen und Fremdfinanzierungszinsen) nicht zum Abzug zulassen, dann wird hiedurch die Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen im Rahmen der österreichischen Körperschaftsteuerveranlagung der GmbH…
…Liefergewinn" dem Stammhaus und nicht der Betriebstätte zuzurechnen. Nur soweit das Baustellenpersonal selbst Zukäufe vor Ort tätigt oder in erheblichem Umfang in den Beschaffungsvorgang eingebunden ist, steht der Betriebsstätte der Zukaufsgewinn in angemessenem Umfang zu. Sollte von der örtlichen italienischen Steuerbehörde eine davon abweichende Auffassung…
Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese…
…nbsp; Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…
…über Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 in Klagenfurt). In der gleichen Verständigung findet sich nachfolgende Feststellung: Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der Geschäftsleitung im Sitzstaat der Gesellschaft, so gilt dies nicht nur für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge, sondern auch für die…
…die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde, so dass die im Verhältnis zur Schweiz vertretene Ansicht - solange sich nicht in einem internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien sachgerecht erscheint…
…nach inländischem Recht beschränkte Steuerpflicht der italienischen Gesellschaft aus. Dass Abkommensrecht Einfluss auf die Auslegung paralleler Bestimmungen des inländischen Rechts haben kann, wird auch durch die deutsche Rechtsprechung bestätigt (siehe BFH 21.4.1999, BStBl II, 1999, 694, in dem in einer Betriebstättenfrage auf abkommensrechtliche…
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Unternehmer ein zur Vermietung bestimmtes italienisches Schiff, für das ihm in einem italienischen Hafen ein Liegeplatz zur Verfügung steht, dann ist für die Frage, ob nach österreichischem Recht dieser Schiffsanlegeplatz als Betriebstätte zu werten ist, vorweg zu klären, ob sich…
…ob der italienische Dienstnehmer für die "Österreich-Bezüge" in Italien eine Pauschalbesteuerung erwirken kann oder nicht. Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die Vereinbarung zwischen den beiden Kapitalgesellschaften nicht als Arbeitsgestellungsvertrag, sondern als Dienstleistungsvertrag zu werten wäre. In diesem Fall würde die italienische…
…eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von deutscher Seite nicht geteilt. Selbst in diesem Fall will Deutschland den Tätigkeitsort fiktiv als am Sitz der deutschen Gesellschaft gelegen ansehen. In Abschn. C…
…Vorsorglich wird aber beigefügt, dass in konkreten Besteuerungsfällen über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend entschieden werden kann, da dies Sachverhaltsbeurteilungen voraussetzt, die auf der Ebene des örtlich zuständigen Finanzamtes getroffen werden müssen. 28. Februar 1995 Für den…
…die der IT-Generalunternehmer im Zusammenhang mit dem Österreichprojekt ausübt, dem italienischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen sind, erlangt Österreich selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebsstätte für den Generalunternehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Generalunternehmers…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…
…T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in den Oststaaten betreut - allerdings hiefür kein eigenes Personal besitzt -, dann bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der Vertrieb in Österreich tatsächlich abläuft. …
…den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel "Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden…
…gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet wird. Dies gilt vor allem dann, wenn ein mehr oder weniger standardisiertes Bestellverfahren abläuft, bei dem der österreichische Kunde mit seiner…