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EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 1856Kurzfristige Dienstleistungen für eine schweizerische Kapitalgesellschaft in osteuropäischen Ländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 597/1-IV/4/0107.06.2001

Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…

EAS 114Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/9206.04.1992

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…

EAS 341Beginn der Bauausführungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1379/1/1-IV/4/9302.12.1993

  Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…

EAS 633Kurzfristige inländische Straßenasphaltierungen mit inländischer Formalniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3392/7/1-IV/4/9504.05.1995

  Hat eine deutsche Straßenbau GmbH & Co KG einen Auftrag für inländische Straßenbauasphaltierungsarbeiten erhalten, und hofft sie auf Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8…

EAS 112Elektromontagearbeiten in Deutschland und in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1409/2/1-IV/4/9206.04.1992

  Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…

EAS 1865Beginn der Bauausführungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/7-IV/4/0102.07.2001

Ein österreichisches Unternehmen, das den Auftrag zur Errichtung einer Rohrschweißanlage in Spanien übernimmt, begründet hiedurch nur dann eine die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD…

EAS 1597Manpower-Leasing nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 250/1-IV/4/0007.02.2000

Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht bloß als Arbeitskräftevermittler, sondern als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LSt-RL 1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu…

EAS 2099Österreichischer Filmcutter mit tageweisen Arbeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/36-IV/4/0222.07.2002

Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 2398Konzerninterne Arbeitskräftegestellung von Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/50-IV/4/0329.12.2003

Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sieht mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 vor, dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes…

EAS 2388Vorübergehende Dienstnehmerentsendung nach Polen und Auswirkung der 1-Jahresfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/6-IV/4/0309.12.2003

In EAS 2369 wurde zu der Frage Stellung genommen, wie aus österreichischer Sicht die Anwendung der 1-Jahresfrist bei Dienstnehmerentsendungen nach Polen auf österreichischer Seite gehandhabt wird. Ist demzufolge ein vom österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandter Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 900Kulturausstellung durch eine französische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/7-IV/4/9603.07.1996

  Veranstaltet eine französische Gesellschaft in Österreich für die Dauer von 2 Monaten eine (gegen Eintrittsentgelt zu besuchende) Kulturausstellung, bei der Originale sowie Lithographien ausgestellt und verkauft werden, wobei die Verkaufsartikel auch Kataloge, T-Shirts, Plakate und Uhren umfassen, dann wird durch diese Veranstaltung in…

EAS 299Beratungsleistungen an eine Prager Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/79/1-IV/4/9325.08.1993

  Erbringt eine österreichische Kapitalgesellschaft an ihre Prager Tochtergesellschaft Beratungsleistungen (Einführung in Bankdienstleistungen westlicher Prägung, Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen, Unterstützung beim Aufbau eines Korrespondenzbanknetzes), und werden hierbei den nach Prag entsandten Dienstnehmern der österreichischen Gesellschaft für eine 6 Monate übersteigende Dauer Räume zur Arbeitsausübung zur Verfügung…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 3180Deutsch-österreichische Einzweck-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2851-IV/4/201020.10.2010

Eine Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe, die als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auftritt, stellt auch dann eine Mitunternehmerschaft dar, wenn sie nur zur Erfüllung eines einzigen Werkauftrages gegründet worden ist; ihre Betriebstätten bilden anteilig Betriebstätten der Gesellschafter (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5822). Werden von einer solchen…

EAS 2179Wechsel in die Selbständigkeit während einer Dienstnehmerentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/0210.12.2002

Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, dann unterliegen die Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz aufhält (Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz). Hierbei…