Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…
In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖFV. Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält…
In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…
Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit…
Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…
Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
Schließt ein österreichisches Theater mit einem in Deutschland ansässigen Schauspieler für die Dauer von knapp 6 Monaten einen Dienstvertrag, der jedoch aus Gründen, die dem Theater zuzuschreiben sind, vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindungssumme beendet wird, dann unterliegt die Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM…
Schließt ein österreichisches Unternehmen mit einem norwegischen Staatsbürger, der 1 Jahr bei diesem Unternehmen als Dienstnehmer (Fußballtrainer) beschäftigt war, einen Vergleich über dessen Forderung nach einer Kündigungsentschädigung, dann unterliegt diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige…
Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037 befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem…
Schließt ein hochbegabter Wissensträger in der Jahresmitte 2010 aus Anlass der Beendigung seines Dienstverhältnisses mit seinem amerikanischen Arbeitgeber eine Vereinbarung, derzufolge er sich innerhalb der folgenden 4 Jahre jeglicher wettbewerbsschädigender Aktivitäten enthalten muss, und wird hierbei ein endfälliges Pauschalentgelt vereinbart, das nach einem im Jahr…
Wird einem Arbeitnehmer, der 25 Jahre in einem weltweit tätigen Konzern beschäftigt war und der 15 Jahre davon in den Diensten einer belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
Erwirbt ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger…
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…