…ausgeübten Funktionen von einem fremden Unternehmen wahrgenommen worden wären, dann wird dieser Aufwand an die österreichische Zentrale der AG weiterzubelasten sein. Es ist dann Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung…
…b DBA-Tschechien anzurechnen ist. Im zweiten Fall fällt der Vorgang unter Artikel 7 DBA-Tschechien, wodurch kein tschechischer Besteuerungsanspruch begründet wird und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (EAS 1034 und EAS 2623). Bei Abschluss eines formal als Mietvertrag (Leasingvertrag) bezeichneten Vertrages kann…
…herangezogen werden. Die Zurverfügungstellung des PKW stellt wohl einen grundsätzlich steuerlich relevanten "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" dar, allerdings aus jenem, das zur schweizerischen Gesellschaft besteht. Die Zurverfügungstellung des PKW durch die österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das…
…im Dezember 1998 einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird, erwirbt er sodann im Juni 1999 ein Motorrad für sich und im Dezember 2000 einen Klein-Pkw, der jedoch hauptsächlich von der Ehegattin benutzt wird, dann steht für alle drei Kfz-Ankäufe der…
…ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der…
…8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, die im Abzugsweg erfolgt. Werden die für die Deutschland-Auftritte benötigten Fahrzeuge durch die D-GmbH von einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH) angemietet, dann müssen die hiefür gezahlten Mietentgelte gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA…
…GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung. Österreichische Angestellte internationaler Organisationen können demnach keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch…
…der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts insb. folgende Fragen: allfällige Quellenbesteuerung von an den deutschen Hersteller zu leistenden Zahlungen, allfällige Begründung einer inländischen Betriebsstätte der D-AG. Hinsichtlich der an die D-AG zu entrichtenden Zahlungen ist zunächst zu prüfen, ob diese unter die beschränkte Steuerpflicht…