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EAS 3225Deutsches Stipendium für einen österreichischen Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1105-IV/4/201101.07.2011

Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…

EAS 2022EU-Stipendien für ausländische Stipendiaten an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/17-IV/4/0208.04.2002

Wird ein im Ausland ansässiger Stipendiat, dem auf Grund eines Vertrages mit einer österreichischen Universität ein Marie-Curie Stipendium zufließt, vorübergehend in Österreich in der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei…

EAS 596Inlandsveranstaltungen einer US-Universität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3380/1/1-IV/4/9516.03.1995

Bietet eine amerikanische Universität in Österreich Studienprogramme an und bedient sie sich hiezu einer österreichischen GmbH, die Interessenten für diese Programme gewinnen soll, wobei sie für jeweils 25 Studenten ein Erfolgshonorar zugewiesen bekommt, so ist nicht auszuschließen, dass diese GmbH als ständiger Vertreter der amerikanischen…

EAS 717US-Stipendium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 765/2/1-IV/4/9519.09.1995

Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…

EAS 3131Gastprofessur an einer saudi-arabischen Universität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-IV/4/201017.02.2010

Ist ein in Österreich ansässiger Professor für einen zwei Jahre nicht übersteigenden Zeitraum als Gastprofessor an einer saudi-arabischen Universität im Angestelltenverhältnis tätig, so dürfen die hierfür bezogenen Gehälter gemäß Artikel 21 des mit Saudi-Arabien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Saudi-Arabien nicht besteuert werden. Dies…