Übt eine in Großbritannien ansässige Heilpädagogin fallweise in Österreich auf selbständiger Basis ein akustisches Integrationstraining bei österreichischen Sonderschulen, Autistenhilfszentren, Familienberatungsstellen udgl. durch, dann unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte nach Art. 14 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens nur dann der inländischen Einkommensbesteuerung, wenn der Heilpädagogin für die…
…damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die Zurverfügungstellung von Klassenräumen abschließt, begründet durch diese Tätigkeit keine "Betriebstätte" im Sinn des Artikels 5 des DBA-Großbritannien. Denn der Bestand einer Betriebstätte setzt entweder eine dauerhafte…
…Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG dem inländischen Steuerabzug von 20%. Gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland besteht allerdings für die deutsche Bildungsakademie Anrecht auf…
…in Großbritannien begründet wird. Denn gemäß Artikel 1 DBA-Großbritannien ist dieses Abkommen nur auf Personen anwendbar, die in einem oder in beiden Staaten ansässig sind. Die von der inländischen Niederlassung fortgezahlten Bezüge unterliegen nach österreichischem Recht wegen Vorliegens des "Verwertungstatbestandes" (§ 98 Z. 4 EStG)…
…Hiebei dürfen die ertragsteuerlichen und lohnsteuerlichen Komponenten nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Vor allem ist folgende Frage von entscheidender Bedeutung: Übernimmt die österreichische Gesellschaft eine Ausbildungsfunktion nach Art eines Praxis-Schulungszentrums (konzerninterne Assistenzleistung) oder wird der Rumäne in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie ein zusätzlicher Mitarbeiter in…
…Grund des deutschen Wohnsitzes der Abgabepflichtigen anwendbare DBA-Deutschland eingeschränkt wird. Art. 20 DBA-Deutschland enthält eine Sonderregelung für Einkünfte von vorübergehend im Ausland tätigen Gastlehrern. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nur auf solche Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und sich höchstens zwei…
…niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen wurde, dann ist im gegebenen Zusammenhang folgendes zu beachten: Die in…
…tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als 183 Tagen auf Grundlage von Art. 15 Abs. 1 DBA Deutschland das deutsche Besteuerungsrecht aus…
…Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf steuerliche Erfassung der auf berufliche Entsendung in Drittstaaten (in den einzelnen Jahren zwischen 55 und 107 Tage) erhebt. Denn wenn der Dienstnehmer in…
…Vertrag neben der Einräumung einer Rückkehroption die Verpflichtung zur Leistung von Differenzzahlungen zu den Bezügen der ausländischen Gesellschaft ein, dann hängt die steuerliche Beurteilung einer solchen Gestaltung maßgebend davon ab, ob auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von zwei simultan bestehenden Dienstverträgen ausgegangen werden kann: einer der…
…Steuerbefreiungen können daher im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkungen entfalten. Bezieht daher ein österreichischer Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende Bezüge vor, für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…
…wenn ein Anwendungsfall der 183-Tage-Klausel vorliegt, in Kroatien und sonst in Österreich zu besteuern. Artikel 20 soll in derartigen Fällen nicht zum Entstehen einer "Doppelnichtbesteuerung" führen (Kroatien entlastet von der Besteuerung nach Art. 15 und Österreich entlastet nach Art. 20). Die "Quelle" dieser…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
…des Landes Hessen ist, für drei Jahre an eine österreichische Fachhochschule entsandt, dann ist unter Zugrundelegung der Auffassung des BFH nicht mehr von einer Anwendbarkeit des Artikels 19 auszugehen, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht gemäß Artikel 15 DBA-Deutschland Österreich zugeteilt ist. Ob die österreichische Fachhochschule…
…Ausbildungsstätte in Deutschland einerseits und der übrigen Arbeitszeit andererseits aufzuteilen. Die Entscheidung über die Aufteilung kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren getroffen werden, da diese in erster Linie von der Sachverhaltseinschätzung abhängt. Wesentlich ist, daß auf österreichischer Seite nur der Einkünfteteil aus der Besteuerungsgrundlage…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
…Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf Grund der mit diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen von der inländischen Besteuerung freizustellen (und zwar auf Grund der dem Art. 14 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen). Eine Besonderheit besteht nach dem…
…findet, die vorrangig nicht durch das gesprochene Wort, sondern in erster Linie durch Gestik und ähnliche Darstellungen unterrichtend tätig werden. Ob auch im Fall von Lehrern, die im Rahmen einer Bewegungsschule Methoden zur bewussten Erfassung der einzelnen Muskeln und Bewegungsabläufe des eigenen Körpers lehren, die…
…zweitrangig ist. In diesem Fall wäre die österreichische Firma steuerlich als Arbeitgeber der Volontäre anzusehen, wobei diesfalls dann umgekehrt die vom chinesischen Unternehmen getätigten Zahlungen als Entgelt von dritter Seite aufgefasst werden müssten, wenn hiedurch ein Auffüllungseffekt auf die der Leistungserbringung angemessene Bezugshöhe eintritt. Gemäß…