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EAS 1628Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 18/1-IV/4/0028.03.2000

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Ostdeutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…

EAS 867Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9622.04.1996

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…

EAS 1271Österreichischer Transportagent einer britischen Spedition
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/9827.05.1998

Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Großbritannien stellt klar, dass ein britisches Unternehmen nicht schon deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt…

EAS 3096Österreichischer Transitverkehr mit geleasten ausländischen LKW-Lenkern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200928.10.2009

…EVO vom 10.03.2006 (AÖF Nr. 127/2006) sieht im Anhang unter Abschnitt B vor, dass ausländische Arbeitskräftegestellungsunternehmen vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Befreiungsbescheid erhalten können, wenn sie die lohnsteuerlichen Verpflichtungen für die überlassenen Arbeitskräfte übernehmen, sodass die österreichischen Gestellungsnehmer von der Vornahme…

EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

  Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…

EAS 1709Österreichische Kraftfahrerin einer dänischen Spedition
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 632/1-IV/4/0017.08.2000

Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten…

EAS 191Warenvertrieb in der Schweiz über ein Speditionslager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1314/1/1-IV/4/9209.11.1992

  Richtet eine österreichische Kapitalgesellschaft bei einer schweizerischen Spedition ein Auslieferungslager ein, so führt dies allein noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von…

EAS 420Vertrieb der inländischen Auftragsproduktion über ein inländisches Speditionslager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 254/15/1-IV/4/9422.03.1994

…keine inländische Betriebstätte für das schweizerische Unternehmen in Österreich begründet. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Zwischenlager für die in- und ausländischen Kunden des schweizerischen Unternehmens unterhalten werden, werden im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des schweizerischen Unternehmens in Österreich im Sinn von Art…

EAS 1469LKW-Fahrer einer französischen Firma mit Fahrten zwischen Österreich und Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/5-IV/4/9907.06.1999

Schließen zwei in Österreich ansässige LKW-Fahrer mit einer französischen Firma Dienstverträge, auf Grund derer sie verschiedene LKWs der französischen Firma zwischen Destinationen in Österreich und in Deutschland zu lenken haben (arbeitstäglich ca. 3 Stunden in Österreich und 6 Stunden in Deutschland), dann steht gemäß…

EAS 1488Speditionslager als bloßer Hilfsstützpunkt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/2-IV/4/9905.07.1999

…von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden eines schweizerischen Unternehmens in Österreich unterhalten werden, werden daher im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des schweizerischen Unternehmens in Österreich im Sinn von…

EAS 96Exporte nach Österreich unter Einschaltung eines Speditionslagers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1007/1/1-IV/4/9202.03.1992

Werden Warenlieferungen, die von österreichischen Kleinbetrieben bei einer schweizerischen Gesellschaft bestellt werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen…

EAS 1239Madeira-Gesellschaft mit inländischem Straßenfrachtführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/1-IV/4/9806.04.1998

Unterstützt eine in Madeira angesiedelte Gesellschaft ein österreichisches Straßentransportunternehmen in der Weise, dass langfristige Exklusiv-Verträge für internationale Europa-Transporte vermittelt werden, dauerhaft branchen-spezifisches Know-How zur Verfügung gestellt wird, Logistik in Form von Belade- und Routenplänen zwecks optimaler Fahrzeugauslastung ausgearbeitet werden, die Werbeflächenvermietung…

EAS 602Waggonvermietung nach Bulgarien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/5/1-IV/4/9527.03.1995

  Werden von einem österreichischen Unternehmen Eisenbahnwaggons an ein bulgarisches Unternehmen vermietet, dann müssen die hierfür von dem bulgarischen Unternehmen gezahlten Mietgebühren von der 15-prozentigen bulgarischen Abzugssteuer entlastet werden. Diese Steuerentlastungsberechtigung gründet sich auf Artikel 10 Abs. 3 lit. a des DBA-Bulgarien, wenn…