…wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür von der österreichischen KG je verkaufter Software gezahlte Betrag den "Einkaufspreis" der verkauften elektronischen Produkte dar, die sodann direkt von Deutschland aus "angeliefert" werden. Der…
…fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese Beurteilung gründet sich auf die in Ziffer 14 sowie Ziffer 17.2 und 17.3 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-Muster vertretene Auffassung…
Hat eine inländische GmbH mit dem Unternehmensgegenstand "EDV-Dienstleistungen und Beratung" den Auftrag eines österreichischen Kunden übernommen, seine kaufmännischen Prozesse auf IAS umzustellen, die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch…
…im Hinblick auf Absatz 42.8 dem Server die Betriebstätteneigenschaft nicht zu entziehen. Denn über den Server werden nicht unterstützende Telefonate betreffend die Aushandlung der Verkaufsbedingungen eines bestimmten Produktes geführt (dies wäre ho. Erachtens noch unschädlich), sondern es wird über den Server die eigentliche Leistung…
Hat der EDV-Berater eines österreichischen Unternehmens die Generalverantwortung für die Umstellung der EDV-Anlagen auf Eurotauglichkeit übernommen und beauftragt er in diesem Zusammenhang ein britisches Unternehmen damit, nach seinen Vorgaben EDV-Konzepte und "maßgeschneiderte" Softwarepakete anzufertigen, dann deutet viel darauf hin, dass die hiefür…
…Denn sowohl auf Grund des mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens als auch auf Grund der mit osteuropäischen Ländern abgeschlossenen Abkommen würde das Besteuerrecht von Österreich nur dann auf die DBA-Partnerstaaten übergehen, wenn die Leistungen dort in "Betriebstätten" oder "festen Einrichtungen" im Sinn der jeweiligen…
…nicht aber vervielfältigen dürfen und weil sie das ausschließliche Urheberrecht der deutschen Herstellerfirma anerkennen müssen. Das Wesen einer Lizenzgebühr (einer Gebühr für ein "copyright") liegt in der Abgeltung der Erlaubnis, einen immateriellen Vermögenswert zu kopieren und auf diese Weise kommerziell zu nutzen (siehe insb. Z…
…Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA Deutschland zu. Der Umstand, dass auch in diesem Fall die nun auf selbständiger Basis tätige Mitarbeiterin sich stets in den inländischen Server ihres ehemaligen Arbeitgebers einwählen muss, begründet keine inländische Betriebstätte, die zur grenzüberschreitenden Aufteilung der Einkünfte Anlass geben…
…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…
…können nur für ein jeweils bestimmtes Fahrzeug eingelöst werden. Der Vertrag, auf dem die Nutzung der elektronischen Dienstleistungen basiert, wird schließlich online direkt zwischen der D-AG und den Kunden über das Webportal der D-AG geschlossen. Die Bezahlung wird seitens des Kunden mit dem…
…die auch die Überlassung von gewerblichen, kaufmännischen und wissenschaftlichen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art…
…in den Händen der B-GmbH in Österreich zu besteuernde Gewinn nicht dadurch geschmälert werden darf, dass durch eine fremdunübliche Unterbezahlung der Leistungen des Subauftragnehmers durch den nahestehenden Hauptauftragnehmer die Gewinne von der B-GmbH auf die A-GmbH verlagert werden. Bundesministerium für Finanzen, 8…
…vor allem auch die Entgegennahme von Bestellungen und die Bearbeitung von Reklamationen, wobei zudem durch den direkten Computerzugriff auf das deutsche Warenwirtschaftsprogramm der GmbH jederzeit qualifizierte Kundenauskünfte über Lieferfristen und Lieferkonditionen gegeben werden, und österreichische Kunden sich die Waren von einem inländischen Auslieferungslager selbst abholen…
…Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte, wenn ihm zur Erbringung der vereinbarten Leistungen keine Räume…
…und in sich abgeschlossene Vermittlungsleistung erbringt, wie dies branchenüblich sonst zB von einem unabhängigen Handelsvertreter besorgt wird. Im Zweifel wird die Vornahme des Steuerabzuges und eine finanzamtlich Klärung der Frage in einem auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsverfahren anzuraten sein. 28. Februar 2000 Für den Bundesminister…
…zB einer Bergbahngesellschaft in der Schweiz oder mit einem Tourismusverband in Italien) einen Vertrag, auf Grund dessen die österreichische Gesellschaft ausländischen Fernsehstationen die Ausstrahlung von Wetterpanoramabildern mit Bezug zum jeweiligen Kunden ermöglicht, dann unterliegen die aus diesen Dienstleistungen erzielten Gewinne grundsätzlich der österreichischen Besteuerung. Werden…
…Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien verfügt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn ein britisches Unternehmen elektronisch gespeicherte Informationen in Österreich verkauft. Wird ihm hiezu auf dem Computer der österreichischen Post ein Speicherplatz überlassen, dann begründet dies keine inländische Betriebstätte, da eine bloße Mitbenutzung…
…sonst keine Steueranknüpfungsmerkmale des § 98 EStG 1988 erfüllt sind). Der Umstand, dass auf der Ebene des Abkommensrechtes eine sechs Monate übersteigende Tätigkeit zum Entstehen einer "Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des Abkommens" führt, vermag jedenfalls nicht den örtlich konzipierten Betriebstättenbegriff des § 29 BAO in…
Ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in…
…Ausland montiert werden, vom Montageunternehmen selbst gefertigt oder sonst von ihm erworben worden sind. Ein inländisches Unternehmen, das beauftragt ist, von anderen in- oder ausländischen Unternehmen gefertigte Maschinen oder sonstige Anlagen im Ausland zu montieren, erbringt daher eine gemäß § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG…