…italienisches Gebäude, dann ist die von den Mieteinkünften dieses Jahres in Italien erhobene Steuer (eine Steuer, die vom Bruttobetrag der Mieten erhoben wird) auf jene österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar, die bei der Veranlagung dieses Jahres auf die italienischen Mieteinkünfte und den italienischen Veräußerungsgewinn entfällt. Der Umstand…
…bei dem im Inland unbewegliches Vermögen vorliegt" mitumfasst und damit der beschränkten Steuerpflicht unterworfen sind. Es entspricht dies auch insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung…
Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…
…einer Doppelverwertung in dem betreffenden Folgejahr. War der in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" erlittene Auslandsverlust infolge von Sanierungsmaßnahmen am Mietobjekt höher als die für den Verlustausgleich verfügbaren Inlandseinkünfte, dann kann der Verlustüberhang genauso wenig in Österreich "vorgetragen" werden, wie bei negativen inländischen Vermietungseinkünften. 27…
…der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im Jahr 1999 eine Auslandsverlustverwertung in Höhe von 20…
…nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne Berücksichtigung von DBA-Recht) zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen, ob und gegebenenfalls in…
…ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein. Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht tritt für nach dem Zuzug zufließende Einnahmen inländische Steuerpflicht ein (Zuflussprinzip, EStR 2000 Rz 19). Dies muss sinngemäß auch für nachträglich abfließende Aufwendungen gelten. Die Berücksichtigung nachträglicher Werbungskosten kann…
Vermietet der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar…
…Immobilienfonds aus ausländischen Immobilien, die in DBA-Staaten gelegen sind, dann ist nach der geltenden Verwaltungspraxis bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden ist, sind die freizustellenden…
…Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen GmbH angefallen sind, behalten daher nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts…
…inländischen Betriebstätten, sondern unmittelbar aus inländischem unbeweglichen Vermögen bezieht; eine Anwendung der isolierenden Betrachtung und eine steuerliche Erfassung der gewerblichen Einkünfte in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" ist sonach nicht mehr erforderlich. Ob die liechtensteinische AG betrieblich oder nur vermögensverwaltend tätig ist, ist unerheblich, weil…
…auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen…
…für die Einwilligung der S-GmbH & Co KG geleistet wird, dass die von den Mietern mit ihr abgeschlossenen Untermietverträge in Hauptmietverträge mit der C-Kft übergeführt werden. Wohl handelt es sich bei der hierbei stattfindenden Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen…
…Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der Salzburger Betriebstätte oder auch von Deutschland aus (zB vom deutschen Wohnsitz aus) betrieben wird; wobei möglicherweise sogar der Ort der geschäftlichen Leitung in der Wohnung in…
…keine Vorschrift, die es untersagt, die DBA-Anrechnungsverpflichtung bereits unmittelbar bei Berechnung der Sonder-VZ zu berücksichtigen. Allerdings müsste die Höhe der kanadischen Steuer im Zeitpunkt der Fälligkeit der besonderen Vorauszahlung bereits in ihrer Auswirkung auf die Höhe der VZ-Schuld einwandfrei dokumentierbar feststehen. Diese…
…Sicht: "Werbungskosten") als den persönlichen Verhältnissen zugehörig angesehen, muss dies umso mehr für die mit der Lebensführung zusammenhängenden österreichischen Sonderausgaben gelten. Eine in der deutschen Grenzzone lebende Landeslehrerin, die ihre (fast) ausschließlichen Einkünfte in Österreich erzielt und daher gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 bei…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
…Deutschland nach Österreich und erleidet er im gesamten Jahr 1996 Verluste aus deutschem Hausbesitz in der Größenordnung von über S 80.000,-, dann ist dieser Verlust - soweit er in der Zeit nach Wohnsitzverlegung erwachsen ist - in Österreich bei der Ermittlung des anzuwendenden Progressionssatzes zu berücksichtigen…
…in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu besteuern ist; dies auch dann, wenn derselbe Gesellschafter im Jahr 1994 in Deutschland Einkünfte in der Größenordnung von S 30 Mill erzielt hat. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann erscheint es nicht sachgerecht, von Amts wegen und ungeprüft die Auslandsverluste automatisch mit den übrigen inländischen Einkünften auszugleichen. Die Geltendmachung der Verluste für Belange des Progressionsvorbehaltes lässt erkennen, dass bereits bei Abfassung der Steuererklärung oberflächlich vorgegangen worden ist. Dies nährt damit die Vermutung, dass…