…gesonderte Bauausführungen handelt, wobei nur die zweite Bauausführung zu einer schweizerischen Baubetriebstätte führt. Die österreichisch-schweizerischen Verständigungsgespräche vom 10. Dezember 1999 betreffend die Arbeitsvergabe in "Baulosen" sind allerdings im gegebenen Zusammenhang nicht einschlägig. Damals wurde vereinbart: "Werden Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten vergeben, bleiben die…
…mit den Gerüstbauten für Großprojekte in Österreich betraut, wobei die Mitwirkung an der inländischen Bauführung wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zum Entstehen einer inländischen Baubetriebstätte führt, dann steht das Lohnbesteuerungsrecht an den in dieser Baubetriebstätte eingesetzten deutschen Arbeitskräften…
…deren Tätigkeit in Österreich verwertet wird und damit gemäß § 98 EStG der inländischen Steuerpflicht unterliegt. Sollten die Einkünfte als gewerblich einzustufen sein, dann würde wegen einer inländischen "Baubetriebstätte" beschränkte Steuerpflicht bestehen. Denn alle ausländischen Gewerbetreibenden, die durch mehr als 6 Monate an einer inländischen Bauausführung…
…auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach Norden zu sanieren, dann liegt wohl eine einheitliche Bauausführung vor. Doch wird das Besteuerungsrecht Deutschlands anzuerkennen sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der…
…2003, 172). Angesichts dieser Gegebenheiten wird daher im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in Deutschland und welche in Österreich erbracht worden sind. Auf dieser Grundlage wird der der Ö-GmbH zuzurechnende Gewinn zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein…
…einer DBA-Bestimmung nicht einen abweichenden Inhalt beigemessen haben) der diesbezüglichen Auslegung des OECD-Kommentars zur vergleichbaren Bestimmung des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA gefolgt. Z. 19 dieses Kommentarteiles stellt klar, dass witterungsmäßigen Bauunterbrechungen keine fristhemmende Wirkung zukommt. Es ist wohl richtig, dass in…
…Übernahmephase noch bis hin in die Gewährleistungsphase andauern, dann ist anzunehmen, dass derart umfangreichen Arbeiten nicht ohne inländischer fester örtlicher Einrichtung der deutschen ARGE abgewickelt werden können. Es entsteht diesfalls zwar keine inländische DBA-Betriebstätte aus dem Grund einer Mitwirkung an einer 12 Monate überschreitenden…
…einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist. Unter anderem wird hierbei zu ermitteln sein, welcher zusätzlichen ausländischen Steuerbelastung das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn sich die Baubetriebstätten in…
…dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die Bautätigkeit beendet worden ist. Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind (Nachweis durch die als korrekt…
…3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit den erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, wenn die zusammengerechnete Arbeitszeit in den einzelnen Ausbauphasen die Frist von 12 Monaten übersteigt. Bundesministerium für Finanzen, 17. Februar…
Übernimmt ein schweizerisches Unternehmen über Auftrag eines deutschen Unternehmens im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnhausanlagen in Österreich bestimmte Funktionen (Objektsuche und Bewertung, Verhandlungen und Vertragserstellung betreffend Objektankauf, Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und Kunden während der Bauphase, Neuparifizierung, Projektentwicklung, Planung und Kostenkalkulation, Bauleitung und Überwachung…
…einen in Liechtenstein ansässigen Baumeister damit, die technische und terminliche Überwachung sowie die Überwachung der von den Subunternehmern verrechneten Baukosten zu übernehmen, dann wird durch das bloße Überschreiten der 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Liechtenstein die Überwachungstätigkeit nicht zu einer…
…und nicht zB mit einer nachträglich vor Ort durchgeführten Prüfung der Schlussrechnungen der Subauftragnehmer. Die Änderung des Updates 2003 zum OECD-Kommentar, wonach Bauplanung und Bauüberwachung generell eine Mitwirkung an der Bauausführung darstellen, wirkt gegenüber allen OECD-Staaten; lediglich Tschechien hat in Bezug auf Überwachungsfunktionen…
…wenn sie hiedurch den Bestand einer schweizerischen Baubetriebstätte als gegeben annimmt; und zwar auch dann nicht, wenn sich das österreichische Unternehmen mit Unterbrechungen immer nur maximal 3 Wochen an der Baustelle aufhält und insgesamt nur 3 Monate in der Schweiz anwesend ist. Etwas anderes gilt…
…in denen ein Generalunternehmer die von ihm übernommenen Arbeiten an Subunternehmer weitergegeben hat, dem Generalunternehmer auch dann zugerechnet, wenn er nicht an der Baustelle anwesend ist. Die aus dem tschechoslowakischen Bauvorhaben erzielten Gewinne des Generalunternehmers sind daher gemäß Artikel 7 DBA-CSFR in Österreich von…
… der bloße Zusammenhang einer Leistung mit der Bauausführung alleine genügt noch nicht. Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft von einem deutschen Unternehmen beauftragt, im Zuge eines mehrjährigen Kraftwerksbaues in Finnland zunächst für 12 Monate das kaufmännische Projekt-Controlling (Erfassung der Abrechnungen der einzelnen Mitarbeiter des Auftraggebers bzw…
…Deutschland begründet werden, und zwar auch dann, wenn diese Firmenbucheintragung an der Adresse einer inländischen Beratungskanzlei erfolgt und die Auffassung vertreten wird, dass es sich hierbei um einen bloßen "Briefkasten" der deutschen Firma in Österreich handelt. Denn es wird dann sehr darauf ankommen, welche Funktionen…
…wenn sie den Bestand einer Betriebstätte als gegeben annimmt. Spanien wäre mit einer solchen Beurteilung auch dann im Recht, wenn die Fertigstellung aus Gründen verzögert wird, die nicht von dem österreichischen Bauunternehmen zu vertreten sind, weil der Auftraggeber zusätzliche Leistungen in Auftrag gibt und sich…
In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass Liechtenstein - so wie auch die Schweiz aber entgegen der seinerzeitigen OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf nationales Recht gilt…
…nicht aber die inländische Steuerbemessungsgrundlage; und zwar auch dann nicht, wenn diese Beiträge bei der Besteuerung in Deutschland unberücksichtigt bleiben. In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 des DBA-Deutschland…