…3 lit. a DBA-Japan maßgeblich, wobei die Abkommensberechtigung alternativ über eine der beiden Regelungen hergestellt werden kann: Sind mindestens 50% der Begünstigten, Mitglieder oder Teilnehmer des Pensionsfonds in Österreich oder in Japan ansässige natürliche Personen, so gilt der Pensionsfonds als berechtigte Person und kann…
…1. Juni 1994 (Z 7 des Ergebnisprotokolls) auch die Liquiditätsgewinne nach Artikel 6 der Besteuerung in Österreich unterliegen, soweit sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens stehen. Liegt ein Fall eines deutschen Immobilien-Investmentfonds vor, dann erübrigt es sich somit, auf…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
Hält ein deutscher Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs…
…Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis zu den deutschen Immobilieninvestmentfonds gemachten Aussagen sind in diesem Zusammenhang sowohl für offene wie auch für geschlossene deutsche Investmentfonds von Bedeutung. Allerdings ist nach wie vor mit der deutschen Seite…
Die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitend fließenden Investmentfondserträgnissen ist international nach wie vor noch nicht in jeder Hinsicht abgeklärt. In EAS 2778 wurde darüberhinaus angemerkt, dass mit der deutschen Seite nach wie vor noch offen ist, ob die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel…
…der Kommanditisten durch. Trifft es zu, dass die deutschen KGs als Kapitalanlagefonds (Immobilienfonds und Wertpapier-Investmentfonds) im Sinn der §§ 42 des Investmentfondsgesetzes und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes anzusehen sind, wird der den Kommanditisten zufließende Ertrag nach der den beiden Fondstypen zuzuordnenden Herkunft aufzugliedern sein. Denn Erträgnisse…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
In Österreich ansässige Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen…
Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…
…Anteile nach Maßgabe der Bestimmungen des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz der inländischen Wertzuwachsbesteuerung. Unter den gegebenen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob die Erträge der amerikanischen REITs (Real Estate Investment Trusts) tatsächlich überwiegend qualifizierte Immobilienerträge darstellen. Denn REITs erzielen Erträge nicht nur…
…derzeit aber international noch nicht sichergestellt, dass auch andere Staaten bereit sind, dieser Sichtweise zu folgen. Probleme könnten sich vor allem dann ergeben, wenn die Zertifikatsinhaber des österreichischen Investmentfonds nicht in Österreich ansässig und daher nicht abkommensberechtigt sind. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2008
…wurde vereinbart, dass die Investmentfonds der beiden DBA-Partnerstaaten berechtigt sind, eine abkommensgemäße Entlastung von der Quellensteuer auf ihren Kapitalerträgen in dem Ausmaß zu erhalten, in dem die Investmentzertifikate von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten werden und in Frankreich auch besteuert werden. Diese…
Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen…
… und zwar auch dann, wenn der Fonds aus der Sicht des österreichischen Rechts als (transparenter) Investmentfonds einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass einerseits Bosnien zur Quellenbesteuerung in Höhe von 15% berechtigt wird und dass andererseits Österreich das Besteuerungsrecht unter Anrechnungsverpflichtung in Bezug auf die…
Die Frage der Abkommensberechtigung von Investmentfonds ist derzeit Gegenstand einer OECD-Untersuchung, die voraussichtlich erst 2007 zu international akkordierten Ergebnissen führen wird. Allerdings ist diese Frage bei der Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen…
Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…
Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden. Haben sich daher in Österreich…
Immobilienfonds sind nach österreichischem Steuerrecht transparent (§ 40 ImmoInvFG); dies betrifft gemäß § 42 ImmoinvFG auch ausländische Immobilieninvestmentfonds. Als solche gelten ungeachtet der Rechtsform alle einem ausländischen Recht unterstehenden Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien, die nach den Grundstützen der Risikostreuung im Sinn des ImmoinvFG errichtet sind. Beteiligt sich daher…
Gemäß Punkt 5.2.2.3 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 53/1995 sind bei Ermittlung der nicht ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese…