…vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist…
…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft bei einer schweizerischen Spedition ein Auslieferungslager ein, so führt dies allein noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen…
…Nachfolgegenehmigung durch die deutsche Gesellschaft bedürfen, einer Abschlussvollmacht gleichzuhalten ist, so dass bereits nach Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-D eine "Vertreterbetriebstätte" gegeben sein dürfte. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch von der deutschen…
…lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der deutschen …
…dann erforderlich, wenn die Kunden des schweizerischen Unternehmens (mögen diese im Inland oder im Ausland ansässig sein) in die Lage versetzt werden, bei dieser Spedition ihre Bestellungen aufzugeben und wenn sonach Gestaltungen gewählt werden, durch die das schweizerische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den…
…des Begriffes des Bestellvertreters siehe z.B. EAS 1560). Sollte die schweizerische T2-AG der Auffassung sein, dass die im Rahmen eines österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens auf der vorstehenden Grundlage vorgenommenen Besteuerungskorrekturen nicht mit dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen in Übereinstimmung stehen, steht es ihr frei, bei der…
…durch die das schweizerische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den österreichischen Markt oder den Markt in dritten Staaten mit einer im wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer österreichischen Niederlassung zu betreuen. 22. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Konzern und damit auch für eine österreichische Konzernvertriebsgesellschaft den Wareneinkauf übernommen (die schweizerische Gesellschaft verkauft demnach zu fremdüblichen Preisen an die österreichische Konzerngesellschaft) und mietet eine - nicht konzernzugehörige - deutsche Produktionsgesellschaft (die ihre Produkte an die schweizerische Gesellschaft verkauft) bei der genannten österreichischen Konzerngesellschaft Platzkapazität an…
…des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte verbundene beschränkte Steuerpflicht der belgischen Kapitalgesellschaft wird allerdings dann nicht wahrgenommen werden können, wenn es sich bei diesem Auslieferungslager um ein "echtes Auslieferungslager" im Sinn von Artikel 5 DBA-Belgien handelt. Dies wird dann der…
…Nachfolgegenehmigung durch die deutsche Gesellschaft bedürfen, einer Abschlussvollmacht gleichzuhalten ist, so dass bereits nach Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-D eine "Vertreterbetriebstätte" gegeben sein dürfte. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch von der deutschen…
…dass in Österreich jedenfalls eine ständige Vertretung des Versandhandelshauses existiert. Wird auf dieser Grundlage ein Teil der wirtschaftlich von der schweizerischen X-S.A. generierten Gewinne unter Berufung auf den Bestand einer österreichischen Betriebstätte in Österreich besteuert, dann steht es der schweizerischen X-S.A…
…durch Entgegennahme von Bestellungen, durch Überwachung des Inkassos u.ä. das schwedische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den Österreich-Markt mit gleicher Intensität wie bei Begründung einer inländischen Niederlassung zu betreuen, ginge hiedurch entweder die Nichtbetriebstätteneigenschaft des Auslieferungslagers verloren oder es müsste dem inländischen…
…Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es sieht daher auch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 DBA-D in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen…
…werden, wenn bei Aufgabe der Bestellung das abschließende Einvernehmen über "Preis und Ware" hergestellt wird, was im Fall von Bestellvorgängen unter Standardbedingungen als zutreffend angesehen wird (Abschluß-Bestellvertreter). Allerdings ist zu beachten, daß selbst dann, wenn keine "Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" gegeben sein sollte…
…bei dem der österreichische Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Bestellschein im Ergebnis davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder Dienstleistung gekauft hat und er jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z 33 des OECD…
…und Verkauf" in Österreich stattfinden, oder sollte es sich bei dem schweizerischen Unternehmen um ein "nahestehendes Unternehmen" mit Verdacht auf Gewinnverlagerung handeln, dann wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Fall unausweichlich. 29. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere…
…Voraussetzungen der Z.10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, sodass diesfalls das österreichische Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von…
…postalische Zustellung der Aufforderung zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten (BMF-Erlass vom 10. Dez. 1962, Zl. 109.552-8/62). Im Antragsveranlagungsverfahren müssen daher schweizerische Steuerpflichtige gemäß § 11 Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982, zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine…