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EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…DBA-Liechtenstein, EAS 1450 und EAS 1762 betr. DBA-USA). Durch das Abkommen vom 08.06.2006 hat sich die Rechtslage ab 2008 insoweit geändert als es nach Artikel 10 Abs. 3 des neuen Abkommens für die Zuordnung der Zuwendungen unter Artikel 10 ausreicht, dass…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

  Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…bzw. zumindest die Glaubhaftmachung), dass der Zuwendungsempfänger in der Schweiz im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung der Schweiz ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Ein Problem kann sich aber in Umgehungsfällen ergeben, beispielsweise dann…

EAS 2054Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/0214.05.2002

Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…

EAS 3207Zeitverschobene Doppelbesteuerung bei Stiftungszuwendungen an den deutschen Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/201121.02.2011

…deutschen Stifter zugerechnet und wird daher die Zuwendung als solche keiner deutschen Besteuerung mehr unterzogen, so tritt durch diesen Zurechnungskonflikt die Wirkung einer zeitverschobenen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Quellenstaates der Einkünfte, sondern jene des Ansässigkeitsstaates des Einkünfteempfängers dafür zu sorgen…

EAS 1184Stiftungszuwendungen nach Pensionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/18-IV/4/9701.12.1997

  Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…

EAS 1409Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an eine liechtensteinische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/2-IV/4/9904.02.1999

Erhält eine in Liechtenstein ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger…

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

  Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…

EAS 1244Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/9806.04.1998

Bringt der in der Schweiz ansässige Errichter einer österreichischen Privatstiftung sein Vermögen in diese Stiftung ein, dann löst dies eine 2,5-prozentige inländische Schenkungssteuerpflicht aus. Wird dieser Vermögenstransfer auch in der Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl die Rechtsvoraussetzungen für…

EAS 261Pensionszuschüsse von der schweizerischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2405/1/1-IV/4/9312.05.1993

  Leistet eine in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft an einen pensionierten Dienstnehmer ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Pensionszuschuss, der die Firmenpension der inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das…

EAS 2067Arbeitgeberzuschüsse zu Mitarbeiterbeteiligungsmodellen im Fall einer Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/5-IV/4/0203.06.2002

…Inanspruchnahme von Zuschüssen seines österreichischen Arbeitgebers Aktien der französischen Großmuttergesellschaft zu erwerben und werden die der österreichischen Gesellschaft erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art. 9 DBA-Ö/Spanien nicht an die spanische Gesellschaft weiterbelastet, dann erscheint die Schlussfolgerung sachgerecht, dass durch diese…

EAS 2799Einkünfte aus US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0008-IV/4/200717.01.2007

Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, Zl. 87/14/0167, ergangen ist, wurde bereits in EAS 63 die noch in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte…

EAS 1647Mitarbeiterbeteiligung an französischer Muttergesellschaft über eine luxemburgische KGaA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/0008.05.2000

…Ermittlungsverfahren dieser Art, müssen dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden. Der bloße Umstand alleine, dass die Mitarbeiter die begünstigt erworbenen Aktien durch fünf Jahre hindurch nicht veräußern dürfen, schließt den Vorteilszufluss anlässlich des begünstigten Aktienkaufes jedenfalls nicht aus. 08. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …

EAS 1808Zuwendungen liechtensteinischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/1-IV/4/0119.02.2001

Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…

EAS 2378Ausschüttungen aus britischem Ermessenstrust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 350/1-IV/4/0321.11.2003

Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, Zl. 87/14/0167, ergangen ist, wurde in EAS 63 die noch in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte Rechtsansicht…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…

EAS 947Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/9627.09.1996

Erhält eine in Großbritannien ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…

EAS 1450Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/9910.05.1999

Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen an in den USA ansässige Begünstigte fallen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn der DBA-Terminologie. Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des DBA-Ö…