Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht…
Um die Auswirkung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen auf internationale Steuerfälle festzustellen, bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden. Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig…
In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung…