Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…
Veranstaltet eine deutsche GmbH & CoKG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält, für einen Zeitraum von 2,5 Monaten auch ein Gastspiel in Österreich, so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81…
…diesem Tag gesperrten) Hauptstraße aufstellt, dann unterliegt er mit den erzielten Verkaufsgewinnen der österreichischen Besteuerung. Denn örtliche Einrichtungen (hier: von der Stadtgemeinde überlassener Standplatz auf einem regelmäßig abgehaltenen Wochenmarkt) stellen auch dann eine Betriebstätte dar, wenn sie zwar nicht durchgehend, wohl aber über einen längeren…
…diese Produktionskosten nach dem Verhältnis des Umsatzes zuzuordnen; dies ergibt (wenn 210.000 in den Freistellungsländern erzielt werden) eine indirekte Produktionskostenzuordnung zu den freizustellenden Aufführungseinkünften von 84% (210.000 : 250.000 x 100 = 84%); die allgemeinen Produktionskosten sind sonach mit 126.000 Euro den…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
…Soll eine umfassende Einschränkung der inländischen Besteuerung auf die Reineinkünfte des deutschen Stuntunternehmens stattfinden, ist auch die Möglichkeit gegeben, den Steuerabzug vorzunehmen und sodann auf der Grundlage von § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 eine Körperschaftsteuerveranlagung mit Anrechnung des Steuerabzuges zu beantragen. Bundesministerium für…
…Organisations-Know-How, Beratung usw.) vorliegt. Sollte bei den von den Ausstellern eingehobenen Vergütungen die Abgeltung der Serviceleistungen im Vordergrund stehen, könnte die Auffassung vertreten werden, dass untergeordnete Elemente einer Grundstücksuntervermietung das Schicksal der Hauptleistung teilen und nicht nach Artikel 3 DBA-Deutschland im Lagestaat…
Veranstaltet ein ausländischer Zirkus in einer österreichischen Gemeinde ein sechswöchiges Gastspiel, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO in Österreich begründet (siehe EAS 750). Damit fällt bereits nach § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 in Österreich keine Kommunalsteuer an, sodass auf die Frage der…
…das Kriterium der Dauerhaftigkeit bereits nach Ablauf eines Monates erfüllt ist. Der ausländische Zirkus unterliegt daher nicht der Körperschaftsbesteuerung in Österreich, wohl aber wird von dem ausländischen Zirkusunternehmen für die in Österreich steuerpflichtigen Dienstnehmer der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…komplette Shows "verkaufen", wirken daher an der inländischen Unterhaltungsdarbietung mit. Daraus folgt, dass ein deutscher Veranstalter von Musik- und Tanzaufführungen in Österreich die Vergütungen, die er an die in diesem Zusammenhang eingeschalteten Produktionsfirmen in den USA und in Großbritannien zahlt, dem österreichischen Steuerabzug unterwerfen muss…
Wird von einer österreichischen Kulturorganisation eine internationale Skulpturausstellung organisiert und zu diesem Zweck mit deutschen und schweizerischen Künstlern vertraglich vereinbart, dass deren Kunstwerke in Österreich ausgestellt werden, dann unterliegen die von den ausländischen Künstlern hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn die Vertragsgestaltung als…
Pachtet ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger landwirtschaftliche Flächen in Dänemark, um dort eine Christbaumplantage zu betreiben, wobei die Christbäume auf den Parkplätzen einer großen Einzelhandelskette in Österreich verkauft werden, dann ist für die Frage der Steuerpflicht in Österreich unerheblich, ob der 4 Wochen vor Weihnachten…
…Z 4 EStG der inländischen Besteuerung. Diese könnte - mangels inländischer Lohnsteuerbetriebstätte des chinesischen Arbeitgebers - allerdings nur im Wege der Veranlagung erfolgen. Wurden die Zirkusdarbietungen von einer holländischen Agentur produziert und der in Deutschland ansässigen W-GmbH (Veranstalter der inländischen Zirkusgastspiele) verkauft, dann dürfen die Vergütungen…
…ist anzumerken, dass auf Grund des UStG 1994 für ausländische Unternehmer (dazu zählen auch im Werkvertrag tätige Artisten) keine Freibetragsgrenze mehr zur Verfügung steht, so dass die von den Artisten gegenüber der BV 1 erbrachten Umsätze in Österreich der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei jenen Artisten, die…
…deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000…
Ist ein österreichisches Unternehmen auf die Reparatur von Hagelschäden nach neuartigen Methoden spezialisiert und wird diese Arbeit länderübergreifend durch sogenannte "Dellendrücker-Partien" bewerkstelligt, deren zahlenmäßige Stärke - je nach Ort und Heftigkeit der Unwetter - durch in- und ausländische Subfirmen-Mitarbeiter ergänzt wird, dann ist bei der…
Wird ein australischer Zirkus zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Australien bestätigt. Im Wege einer Antragsveranlagung kann sodann eine Herabsetzung…
…Demzufolge ist die inländische Betriebs-GmbH verpflichtet, nach § 99 EStG vom vollen Betrag der Einnahmen (einschließlich Sachleistungen, wie z.B: die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten; siehe Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984) den 20%igen Steuerabzug vorzunehmen. Allerdings hat der tschechische Theaterbetreiber die…