…wobei die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG steuerfrei blieben. Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer dem Grunde nach insgesamt aufgegeben und ihre steuerliche Erfassung nach dem progressiven Steuertarif vorgesehen; nur für jene beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
Wird der Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft für dreieinhalb Jahre zu einem ungarischen Tochterunternehmen entsandt, um dieses beim Aufbau einer Fabrik im österreichisch-ungarischen Grenzgebiet zu unterstützen, dann spricht die Vermutung dafür, daß hiebei die österreichische Gesellschaft ihrer ungarischen Tochtergesellschaft unter Entsendung ihres Mitarbeiters eine Assistenzleistung…
…Dienstnehmer bei seiner Entsendung in das andere EU-Land im Mai 2001 aus den Diensten der österreichischen Gesellschaft ausgeschieden ist und daher beim österreichischen Arbeitgeber im Jahr 2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch die Möglichkeit, eine Steuerentlastung im Wege einer Antragsveranlagung (…
Wird für einen Dienstnehmer im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist…
…auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben…
…Ist der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen, so geht die Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht…
…dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche Konzerngesellschaft tätig war. Denn war ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von 1982 bis September 1997 in Österreich tätig und…
…sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der Einkünfteempfänger zu: im erstgenannten Fall gemäß Art. 9 Abs. 4 DBA-Deutschland und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: