…für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere Steuerbegünstigung vorgesehen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens ist der österreichische Grundstücksveräußerungsgewinn von der schweizerischen Besteuerung freizustellen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung…
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
…Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von…
… 10 Abs. 2 KStG vorgesehene Steuerfreiheit nicht durch eine polnische Steuerpflicht wieder verloren geht. Im Geltungsbereich des neuen Abkommens wird hingegen für die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften (Gesellschaften, deren Wirtschaftsgüter hauptsächlich, direkt oder indirekt, aus in Polen gelegenem unbeweglichen Vermögen bestehen…
…2 lit. a (iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (vgl. EAS…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
…der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine in Österreich errichtete Privatstiftung realisiert wird. Sollte nach der Veräußerung an die Stiftung in Österreich ein Zweitwohnsitz begründet werden, dann wird…
…zu. Dies gilt auch für Fälle, in denen in Tschechien gelegene Liegenschaften von in Österreich ansässigen Personen aufgrund des Ablaufs der in Tschechien derzeit für Grundstücke geltenden Spekulationsfrist von fünf Jahren steuerfrei aus ihrem Privatvermögen veräußert werden. An der Zuweisung des Besteuerungsrechts an Tschechien vermag…
…Wirtschaftsgüter. Allerdings vertritt das BM für Finanzen die Auffassung, dass das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen es untersagt, die Gewinne von US-Betriebstätten bei Personen zu besteuern, die in den USA ansässig sind und dass dieses Verbot nicht nur die realisierten, sondern auch die nichtrealisierten Gewinne betrifft…
…nicht als Immobilienveräußerung dar, weil der Erwerber des schließlich gezogenen Loses die Immobilie unentgeltlich erwirbt. Allerdings räumt der Grundstückseigentümer jedem Loserwerber eine Gewinnchance ein und erbringt ihm dadurch eine Leistung, die im Fall einer gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. Durch die ab…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
…diesfalls die Immobilienwertsteigerungen auf den Wert der Gesellschaftsbeteiligung durchschlagen und nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 ImmoInvFG zu deren steuerwirksamen Aufwertung führen; dieser Aufwertungsgewinn wird damit ebenfalls Bestandteil des ausschüttungsgleichen Ertrages. Da die wirtschaftlichen Eigentümer der Beteiligung an der inländischen Grundstücksgesellschaft die deutschen Anteilsinhaber sind…
…Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland zu. Der Vorgang ist daher in Österreich sowohl von der Körperschaftsbesteuerung als auch von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes…
…GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies deshalb, weil Art…
…zu versteuernde Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal 14 Prozent des Veräußerungserlöses, unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten. Handelt es sich dagegen um "Neuvermögen", dh. ab dem 31. März 2002 angeschaffte Grundstücke, so ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 als Unterschiedsbetrag…
…österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14 ImmoInvFG; darnach sind Gewinne einer zwischengeschalteten Grundstücksgesellschaft dem Immobilienfonds zuzurechnen…
Wird von einem deutschen Steuerberater die Auskunft erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
…gegenüber dem OECD-Musterabkommen abweichende Formulierung im Schlußprotokoll zum DBA-Deutschland gestattet es nach österreichischer Auffassung nicht, auf der Grundlage von Ziffer 26 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens zu einem anderslautenden Ergebnis zu gelangen. 02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr…
Wird von einer österreichischen KG (mit Gesellschaftern, die in Österreich ansässig sind) um 100 eine Beteiligung an einer nicht börsennotierten israelischen Kapitalgesellschaft erworben, die im Besitz einer israelischen Liegenschaft steht (Buchwert 20), und wird diese Gesellschaft in der Folge liquidiert, wobei der Liquidationserlös im Wesentlichen…