Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…
…aus den tatsächlichen Fremdpreisen (Produktionskosten bei der Lohnherstellung in Deutschland und den Verkaufspreisen in Österreich) einen Rohgewinn abzuleiten, der sodann zwischen Österreich und Liechtenstein im Schätzungsweg aufgeteilt werden kann, wobei nach der "Nettomargenmethode" der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze hilfsweise auch eine Gewinnaufteilung des Reingewinnes möglich wäre. Aufteilungsmaßstab…