Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt…
…inländischen GmbH aus einem inländischen Bankkonto zufließen, werden auch bei überwiegend ausländischen wirtschaftlichen Beziehungen der GmbH in der Regel dem inländischen Geschäftsbetrieb zuzurechnen und in Österreich zu versteuern sein. Wird die inländische GmbH mit deutschen Immobilieneinkünften gemäß Art. 6 DBA-Deutschland-2000 in Deutschland der…
Werden von deutschen Banken Darlehen an österreichische Kreditnehmer gewährt, die auf inländischen Grundstücken sichergestellt werden, so unterliegen die von den deutschen Banken bezogenen Hypothekarzinsen nach der derzeit geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung. Durch das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA…
…Und zwar dadurch, dass sie eine Vereinbarung mit der Tochtergesellschaft eingeht, derzufolge unter Zugrundelegung des seinerzeitigen Kursverhältnisses Euro zu USD von 1:1 bei Überschreitung von Schwankungen +/-20% die österreichische Muttergesellschaft die daraus resultierenden Währungsverluste (bzw. die Währungsgewinne) übernimmt; und zwar durch entsprechende Adaptierung der…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…
…gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 bei der Besteuerung den unbeschränkt Steuerpflichtigen gleichgestellt ist, ist folglich berechtigt, Darlehensrückzahlungen für ihr deutsches Eigenheim in gleicher Weise als Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen wie unbeschränkt Steuerpflichtige dies für ihre inländischen Eigenheime in Anspruch nehmen können. Es liegt…
Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar…
Inländische Sparzinsen eines deutschen Zweitwohnsitzers unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann…
…der auf die israelischen Einkünfte entfällt. Mit anderen Worten, durch die Fiktivsteueranrechnung darf kein anderer Erfolg eintreten, als bei einer Steuerfreistellung der israelischen Einkünfte. Wird das aus Kundeneinlagen aufgebrachte Kapital dazu verwendet, eine Zinsbringende, israelische Anleihe zu erwerben, dann kürzen die hierfür aufzuwendenden Zinsen (Refinanzierungszinsen…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…
…bezieht sich nicht nur auf den Hauptschuldner der Zinsen, sondern ist auch auf einen die Zinsen zahlenden Nachschuldner anwendbar. Bei Inanspruchnahme des österreichischen Bürgen unterliegt die türkische Bank daher hinsichtlich der Zinsenzahlungen einer 15-prozentigen Quellenbesteuerung, die vom Bruttobetrag der Zinsen im Veranlagungsweg zu erheben…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
…Gewährung von Krediten an die Konzernunternehmen und die Entgegennahme von Krediten seitens des ausländischen Hauptsitzes zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr dieser Niederlassung, erscheint - bei ausreichender Eigenkapitalausstattung der Niederlassung - die Ansicht vertretbar, dass den von der Niederlassung erzielten Zinsenerträgnissen marktübliche Zinsenaufwendungen an den kreditgebenden ausländischen Hauptsitz gegenübergestellt werden…
…Art, d.h. Vorgänge, bei denen die formelle Vertragsgestaltung vom wirtschaftlich gewünschten Ergebnis abweicht, im internationalen Verhältnis besonders problembehaftet sind. Denn internationale Konfliktsituationen sind geradezu vorprogrammiert, wenn nicht alle beteiligten Steuerverwaltungen das gleiche Betrachtungskonzept anwenden und nicht ein und denselben Sachverhalt ihrer Besteuerung zugrundelegen. 1…
…die in der Folge dort ein Gebäude erwirbt und wird dieser US-Kapitalgesellschaft von dem österreichischen Investor ein Darlehen gewährt, das dieser Investor bei einer österreichischen Bank aufgenommen hat, wobei die von der österreichischen Bank in Rechnung gestellten Zinsen an die US-Gesellschaft weiterbelastet werden…
…DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994…
…dessen Zugehörigkeit zum Konzern einräumen würden); die Kreditwährung, die Wechselkursrisken und -chancen und etwaige Kurssicherungskosten; bei durchgeleiteten Krediten die Refinanzierungskosten; sonstige Umstände der Kreditgewährung, insbesondere die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten. Ist der Kredit in ausländischer Währung gegeben worden, so sind für die Angemessenheitsbeurteilung die Zinssätze…
…als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung sollen daher keine anderen Unterschiede gegenüber dem "Soll-System" des Betriebsvermögensvergleiches zeitigen als differierende zeitliche Zuordnungen von Gewinnbestandteilen. Kursgewinne und Kursverluste müssen…
…für eine konzerninterne Kreditgewährung anzusetzenden Zinssatzes festzulegen; allerdings verdient festgehalten zu werden, dass bei dem geschilderten Sachverhaltsbild Umstände vorliegen, die das Ermittlungsergebnis der Betriebsprüfung nicht von vornherein als unangemessen erkennen lassen. Eine durch die Zinssatzkorrektur in Österreich vorgenommene Gewinnerhöhung, die auf Artikel 9 der mit…