…Beteiligung zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs…
…b für "Schenkungen, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten hatte". Nach Art. 4 Abs. 1 des Abkommens hat eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz dort, wo ihr Nachlass oder ihre Schenkung "nach dem Recht dieses Staates…
…auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS 3434, EStR 2000 Rz 2518 und Rz 6148). Diesfalls manifestiert sich der "Umstand" in jenem Zeitpunkt…
…die seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten maßgebend sind und der nachgewiesene Wertzuwachs zwischen dem Wegzug und dem Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert nachweisbar von 150 auf 170 angewachsen…
…Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zu bestimmen. Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten sieht EAS 707 für Belange der Anwendung…
…auch die stillen Reserven, die während der Ansässigkeit in der Schweiz entstanden sind, nach den Regelungen des österreichischen nationalen Rechts bei einer späteren Veräußerung der Steuerpflicht in Österreich. Das aus dem Ansatz mit den ursprünglichen Anschaffungskosten entstehende österreichische Besteuerungsrecht wird jedoch durch Art. 13 Abs…
…die Wegzugsbesteuerung aus, da im Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels in die Schweiz Art. 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zum Tragen kommt. Nach dieser Bestimmung dürfen Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nur in dem Staat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Im vorliegenden Fall…
…der zur Einschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führen kann, wenn nicht gesichert ist, dass Österreich ab diesem Zeitpunkt noch besteuern kann. Verlegt daher ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen…
…und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in…
…Aus der allgemein üblichen Auslegungspraxis lässt sich - zumindest tendenziell - als Richtschnur ableiten, dass bei Einkünften, die aus einer aktiven Tätigkeit oder aus Immobilien herrühren, eine Zuteilung nach Kausalitätsgesichtspunkten vorzunehmen ist (betrifft insb. Artikel 6, 7, 15, 17). Von Österreich wurde bisher auch im Geltungsbereich des…
…der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d Abs. 3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d Abs. 3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge…
…Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz ist zwar nicht auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Wegzugsstaat (hier: Österreich) beschränkt, sondern gilt auch für Beteiligungen im Zuzugsstaat (hier: Schweiz). Verlegt daher eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre…
…Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes. Denn erst mit dem Eintritt der Bedingung geht das Besteuerungsrecht verloren. Verlegt daher ein österreichischer Steuerpflichtiger, der eine qualifizierte inländische Kapitalbeteiligung seinerzeit um 1.000 erworben hat, seinen Wohnsitz im Jahr 1 nach Großbritannien (Wert der Beteiligung zu diesem Zeitpunkt 1…
…ein Besteuerungsrecht am Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an der österreichischen Kapitalgesellschaft. Japan hat in diesem Fall die in Österreich erhobene Steuer gemäß Art. XIX Abs. 1 DBA Japan anzurechnen. Das am 30.1.2017 unterzeichnete, aber im Zeitpunkt des Ergehens dieser Erledigung noch…
…7 Abs. 8 des Abkommens 1996). Sowohl nach dem alten Abkommen wie auch nach dem neuen Vertrag ist die österreichische Kapitalertragsteuer in den USA abkommenskonform auf die US-Steuer anrechenbar. 6. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist (EAS 1259), oder eine für die volle Funktionstüchtigkeit notwendige Mängelbeseitigung vorzunehmen (EAS 3063), oder wenn die Testläufe für die Betriebsbereitschaft unabdingbar sind (EAS 1773). Der Zeitpunkt der finalen Abnahme könnte zwar als Indiz für den…
…sodass dieser Vorgang des Jahres 10 bereits insgesamt unter Art. 13 Abs. 3 lit. a des Abkommens fällt. Es wäre auch nicht verständlich, wenn eine Abkommensbestimmung, die ausschließlich darauf ausgerichtet ist, einen Umgründungsvorgang nicht zu behindern, dazu ausgenützt werden könnte, den in der Folge bei…
…ausgegangen, dass die vertraglichen Abmachungen (insbesondere die sogenannten "Anpassungsregelungen") nicht dazu führen, dass die in der EAS als "Kaufpreisteilbeträge" bezeichneten Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtung Kapitalerträge im Sinn des § 27 EStG 1988 oder wiederkehrende Bezüge im Sinn des § 29 EStG 1988 darstellen. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte der deutschen Gesellschafter nicht ungünstiger besteuert werden als eine Personengesellschaftsbetriebstätte mit inländischen Gesellschaftern. Wenn bei den inländischen Gesellschaftern gemäß Art. 13 DBA iVm dem Methodenartikel des Art. 22 DBA Österreich-Ungarn Steuerfreistellung zu gewähren wäre, dann hätte Gleiches zugunsten der deutschen Personengesellschafter…
…diesem Zeitpunkt veräußert werden, wäre dieser Veräußerungsvorgang von Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein erfasst, sodass damit das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ausschließlich Liechtenstein zugewiesen wird. Dieses Besteuerungsrecht ist mit dem Veräußerungsvorgang verknüpft und ist folglich nicht nur auf jenen Teil des Veräußerungsgewinnes beschränkt, der…