…im Schlussprotokoll zu Artikel 24 des Abkommens insoweit eine Nichtdiskriminierung mit Deutschland vereinbart, als diese Abgabe von in Deutschland ansässigen Unternehmen, sonach auch von der in Rede stehenden österreichischen Tochterkapitalgesellschaft, nicht erhoben wird, solange sich Unternehmen aus anderen EU-Staaten auf Grund der mit diesen…
…3 lit. e des OECD-Musters vergleichbare Bestimmung, so dass der Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben sein wird. Durch den EU-Beitritt Österreichs ist in diesem Zusammenhang keine Änderung gegenüber der früheren Rechtslage eingetreten. 5. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…der Umstand, dass die deutsche Steuerverwaltung sämtliche Einkünfte steuerlich erfasst und ebenfalls nicht vom Vorliegen einer österreichischen Betriebstätte ausgeht, spricht für ein korrespondierendes Vorgehen auf österreichischer Seite. Sollte für die deutschen Handelsvertreter eine inländische Betriebstätte seitens des zuständigen Finanzamtes für gegeben angesehen werden, wäre die…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…begünstigten Aktivitäten, zu denen auch die Veranstaltung eines Kongresses in Österreich zählt, von der auf sie überwälzten Umsatzsteuer und von einer allfälligen Mietvertragsgebühr entlastet zu werden. Soweit sich eine Umsatzsteuerbefreiung nicht bereits aus dem österreichischen Umsatzsteuergesetz ergibt (zB im Fall von steuerfreien Ausfuhrlieferungen), müsste die…
…DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher…
…Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch-deutscher…
…die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht die Inanspruchnahme der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
…1988 vor, die Lohnsteuerabzugspflicht nach sich zieht. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Frage, ob im Sinn des DBA-Deutschland eine österreichische Betriebstätte vorliegt, für das Unternehmen in Deutschland und in Österreich korrespondierend beurteilt werden muss. Sollte es in dieser Hinsicht zu Komplikationen kommen, könnte…
…Hausverwaltungsbüro der genannten deutschen GmbH ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt anbahnen, wird naheliegen…
…Ergebnisprotokolls vom 7.6.1991 betr. die Behandlung von Briefkastenfirmen); eine Sitzgesellschaft in Österreich mit tatsächlicher Geschäftsleitung in der Schweiz könnte sonach keine Entlastung von der deutschen Dividendenquellensteuer erwirken. In Situationen dieser Art ist damit zu rechnen, dass ausländische Steuerverwaltungen, die durch solche Konstruktionen Steuerausfälle…
…mitwirkt (Kundenakquisition, Kundenbetreuung, Geschäftsvermittlung, Reklamationsentgegennahme, kurzfristige Vercharterungen von Fluggerät, Ersatzteilverkauf), dann wird Österreich als Ansässigkeitsstaat des Unternehmens dieser Beurteilung nicht entgegentreten können. Der bloße Umstand, dass der Leiter des Repräsentanzbüros über keine Verkaufsabschlussvollmacht verfügt, ist bei Bestand einer räumlichen Geschäftseinrichtung nicht ausreichend, deren Betriebstätteneigenschaft auszuschließen;…
Verlegt eine Österreicherin unter Aufrechterhaltung ihrer österreichischen Wohnung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Griechenland (Kreta), wobei in Kreta ein Olivenhain erworben wird und die dort selbstgewonnenen Produkte (Öl, Wildkräuter, Kräuteröl, Kräutersalz, Kräuterkissen, kretische leicht alkoholische Hausmittel) auf österreichischen Märkten selbst vertrieben werden, dann sind…
Nach österreichischer Auffassung - die allerdings mit der deutschen Verwaltung bisher noch nicht abgestimmt worden ist - entspricht Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16 des OECD-Musterabkommens. Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur für…
…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…
…besteht. Sollte auf deutscher Seite keine Besteuerung vorgenommen werden, weil der bloßen Ausbildungstätigkeit in der deutschen Ausbildungsstätte kein einkünfteerzielender Charakter zugemessen wird, dann werden die Gesamteinkünfte in Österreich der Besteuerung unterliegen. 17. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die Aufgabe der drei Angestellten neben der Erteilung von Informationen und rein informativen Kundenbesuchen vor allem auch die Entgegennahme von Bestellungen und die Bearbeitung von Reklamationen, wobei zudem…