…Beteiligung im Todesfall auf die in Österreich ansässige zweite Tochter über, dann kommt es damit zu einem Wiedereintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und es können in diesem Fall die Grundsätze der EStR 2000 Rz 6683i analog angewendet werden. In diesem Fall löst erst…
…vor dem Eintritt in die österreichische Steuerpflicht entfallenden Bezugsteile der schweizerischen Firma sind in Österreich allerdings nicht zu besteuern (und sind auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich nicht anzusetzen). Die Sonderregelung des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-Schweiz, derzufolge die Besteuerungsrechte des "Ansässigkeitsstaates…
…der Beteiligung bereits vor dem Zuzug 2021 in Österreich steuerpflichtig war (zunächst im Rahmen der unbeschränkten und dann der beschränkten Steuerpflicht) und mit dem Zuzug 2021 daher nicht das österreichische Besteuerungsrecht als solches entsteht, liegt keine "Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich" im Sinne von…
…unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht werde. Darüber hinaus wurde in EAS 3242 dargelegt, dass bei einem Wegzug nach Großbritannien auf Grund von Art. 13 Abs. 3 DBA-Großbritannien sowie der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 dieses Abkommens das Besteuerungsrecht hinsichtlich eines eingetretenen…
…99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder…
…4 entzieht das Abkommen nicht mehr das inländische Besteuerungsrecht, wenn Steuerpflichtige ihre Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegen. Das Abkommen verursacht daher in solchen Fällen keinen Verlust des Besteuerungsrechtes an Kapitalbeteiligungen und löst folglich keine Wegzugsbesteuerung mehr aus. Ein Wegzug in die Schweiz kann…
…auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon auszugehen sein, dass hiedurch ein - zumindest abgeleiteter - inländischer Wohnsitz begründet worden ist, der zum Wiedereintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht geführt hat. Und zwar auch dann, wenn der genannte Österreicher weiterhin in dem vorderasiatischen Staat seiner…
…in Bezug auf die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Sollte daher die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft ab diesem Zeitpunkt veräußert werden, wäre dieser Veräußerungsvorgang von Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein erfasst, sodass damit das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ausschließlich Liechtenstein zugewiesen wird. Dieses Besteuerungsrecht…
Verlegt ein gewerblich tätiger Konsulent (Import-Export-Beratung) seinen Wohnsitz aus Österreich in das Ausland und gibt er aus diesem Anlass seinen steuerlich mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn…
…seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit…
…unter Vermeidung des Aufwertungszwanges in einem ersten Schritt in eine inländische GmbH steuerneutral einbringen und sodann nach dem neuen Abkommen in einem zweiten Schritt steuerfrei im Wege der Anteilsveräußerung weiterübertragen. In verallgemeinernder Form sollte sonach innerhalb der Übergangszeit das österreichische Besteuerungsrecht an Gesellschaftsanteilen nicht verloren…
…Steuerverwaltung seinerzeit angenommen worden ist), dann gestattet § 31 EStG 1988 nicht, das österreichische Besteuerungsrecht auf das vom DBA zugelassene Maß auszuweiten. In einem solchen Fall müsste aber damit gerechnet werden, dass mit der deutschen Steuerverwaltung Kontakt aufgenommen werden könnte. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…Begründung des inländischen Hauptwohnsitzes in der Schweiz zu besteuernden Arbeitslöhne hiebei nicht zum Progressionsvorbehalt herangezogen; denn nach der derzeitigen Rechtsauslegung wird gegenüber einem DBA-Partnerstaat der Progressionsvorbehalt nur für jene Zeiträume geltend gemacht, in denen sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen in Österreich befindet…
…Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven dieser Beteiligung…
…des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen an ausländischen und österreichischen Kapitalgesellschaften; denn in beiden Fällen ist Österreich bis zur Hauptwohnsitzverlegung die Erfassung der in den…
…kann gegenüber dem inländischen Recht nur eine Sperrwirkung, nicht aber eine Erweiterungswirkung entfalten. Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz vermag daher nicht die sich aus § 31 Abs. 3 zweiter Satz EStG 1988 ergebende Aufwertung auf den "gemeinen Wert bei Eintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich…
…wäre, der das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat der Anteilseigner zuweist. Ob eine "Immogesellschaft" vorliegt, bestimmt sich gemäß Abs. 4 des Protokolls zum DBA-Deutschland nach den Verhältnissen des letzten Bilanzstichtags vor der Veräußerung, wobei konkret die Höhe des Aktivvermögens in der Handelsbilanz maßgeblich ist. Wird…
Werden von einer Person, die in Österreich weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der…
…Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in Österreich diese nachträgliche korrigierende deutsche Wertermittlung beim Ansatz des für die Ermittlung des österreichischen Veräußerungsgewinnes maßgebenden "gemeinen Wertes" im Sinn von § 31 Abs…
…ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf…