…Aufbau von Vermögen und in seiner ertragbringenden Nutzung, dann wäre - wie im Fall einer bloßen Besitzgesellschaft - einerseits keine "Mitunternehmerschaft" gegeben und andererseits wäre das inländische Vermögen nicht geeignet, als Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO oder im Sinn des DBA-Deutschland gewertet zu werden. Aus…
…die von österreichischen Kleinbetrieben bei einer schweizerischen Gesellschaft bestellt werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen Kunden ausgeliefert…
…auszulösen, ändert daher nichts daran, dass das Erfordernis der ausschließlichen Benutzung für Lagerungs- und Auslieferungszwecke erfüllt bleibt. Wird in dem Lager importierte bzw. von der ungarischen Produktionsgesellschaft lohnveredelte Ware gelagert, die nicht nur zur Versendung nach Österreich und in Drittstaaten, sondern auch für den ungarischen…
Wird von einem österreichischen Spediteur einer belgischen Kapitalgesellschaft ein Lagerraum als Auslieferungslager überlassen, dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte…
…Sachverhalt könnte allerdings auch dann erforderlich sein, wenn es sich bei dem schweizerischen Unternehmen nicht um ein "tätiges Unternehmen" handeln sollte und wenn die aus der Belieferung der in- und ausländischen Kunden erzielten Gewinne nicht der schweizerischen Besteuerung unterliegen. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister:…
Wird einer schweizerischen Schwestergesellschaft auf einem inländischen Betriebsgrundstück ein Baurecht eingeräumt, das diese Gesellschaft berechtigt, um rund 40 Mio. S ein Auslieferungslager zu errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der…
…unterhalten werden, werden im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des schweizerischen Unternehmens in Österreich im Sinn von Art. 5 Abs. 3 des DBA-Schweiz anzusehen sein. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Speditionslagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden;…
…Recht vorgeht. Dieses Auslieferungslager wird auch nicht dadurch zu einer DBA-relevanten Betriebstätte, dass die auszuliefernde Ware nicht aus Schweden sondern aus Österreich stammt, und von dem österreichischen verbundenen Unternehmen erzeugt wird. Schließlich erscheint - wieder isoliert gesehen - auch der Umstand unschädlich, dass das schwedische Unternehmen…
…wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen." Es…
…der österreichischen Mineralölfirma im Sinn von Artikel 9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den Treibstoffhandel beschränkt bleiben - nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Ziffer 10…
…genannten österreichischen Konzerngesellschaft Platzkapazität an, um dort ein Konsignationslager einzurichten, aus dem die österreichische Gesellschaft nach Bedarf Ware zum Verkauf entnimmt, so bildet ein solches Auslieferungslager weder nach dem österreichisch-deutschen DBA noch nach dem österreichisch-schweizerischen DBA eine Betriebstätte. Denn bloße Auslieferungslager wirken nach…
…oder Auslieferung von Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer Betriebstätte im Sinn von Artikel…
…beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird dadurch auf österreichischer Seite der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung nach §…
…Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hierdurch allein keine inländische Betriebstätte…
…tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichische Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst unter den geschilderten Gegebenheiten jedenfalls keine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der stillen Reserven aus, die in den entwickelten…
…wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen. 15…
…Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen…
…ist. Unabhängig davon, ob der Betriebstättencharakter bejaht wird oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen Hauptsitzes, die von der deutschen Hauptniederlassung zur Durchführung von Tiefbohrungen nach Österreich entsandt werden, keine inländische Steuerpflicht ein, wenn ihre Entsendungsdauer 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Bei solchen…
…der durch eine Wegzugsbesteuerung ausgelösten Steuerschuld aufgezeigt (EStR 2000 Rz 6683). Verlegt daher ein österreichisch/liechtensteinischer Doppelstaatsbürger seinen Wohnsitz aus Österreich für die Dauer von 5 Jahren in ein außereuropäisches Land (mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht) und ist er während dieser Zeit wegen seiner Tätigkeit…