Erhält ein Österreicher anlässlich seines Dienstantrittes bei einer österreichischen Tochtergesellschaft eines US-Konzerns von der US-Konzerngesellschaft eine einmalige Einstiegsprämie in Höhe von 20.000 $ wobei sich dieser Betrag als eine Vorwegvergütung für die der österreichischen Gesellschaft zu erbringenden Arbeitsleistungen darstellt, dann unterliegt diese…
…EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Artikel 15 DBA-USA erfasste Einkünfte aus unselbständiger Arbeit vor, doch sind diese nicht als nachträgliches Entgelt für die seinerzeit erbrachten aktiven Arbeitsleistungen anzusehen, sondern stellen ein Entgelt für die Unterlassung von (wettbewerbsschädlichen) Arbeitsaktivitäten dar. Damit wird durch Artikel 15 DBA-USA das Besteuerungsrecht dem…
…sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der Einkünfteempfänger zu: im erstgenannten Fall gemäß Art. 9 Abs. 4 DBA-Deutschland und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2011
…eine Form des nachträglichen Arbeitslohnes für eine seinerzeit im Rahmen des Dienstverhältnisses in Deutschland gemachte Erfindung (Diensterfindung) handelt. Zutreffendenfalls steht daran gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zu und es wäre diesfalls die Prämie lediglich für Belange der Ermittlung des auf…
…Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs…
…weil die Band aus ihrem Verschulden den Auftritt in Österreich nicht absolviert hat, kann die abgezogene Steuer - ungeachtet EStR 2000 Rz 4609 - auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nach Maßgabe des Erlasses AÖF Nr. 63/2002 im Rückzahlungsweg rückgefordert werden. Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006
…dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche Konzerngesellschaft tätig war. Denn war ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von 1982 bis September 1997 in Österreich tätig und…
…gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen…
…international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der gesamten Dauer des Anwachsens der Zinsansprüche gegeben, sodass die Zinskomponente jedenfalls der österreichischen Besteuerung unterliegt. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dienstnehmers als steuerfreie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (unter Progressionsvorbehalt) behandelt werden können. Auf der Ebene der Körperschaftsbesteuerung würde sich der deutsche Kostenersatz und der daraus finanzierte Lohnaufwand im Ergebnis steuerneutral saldieren. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…9 Abs. 4 des Abkommens (Ruhegehälter) derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann kann die Gehaltsfortzahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen…
… 98 Z. 4 EStG. in die beschränkte Steuerpflicht. Da aus dieser Betrachtung der Rechtsgrund für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der…
…757), die daher nach den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen in dem Staat zu besteuern sind, in dem die (vorzeitig beendete) Arbeitsleistung erbracht worden ist. Diese Abfindungszahlungen sind folglich auf deutscher Seite gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die korrespondierende innerstaatliche Rechtsgrundlage ist in…
…ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der bereits bei der Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982…
…für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland (AÖF Nr. 188/1994) das Besteuerungsrecht Österreichs wieder aufleben. 19. Juli 1994 Für…
Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…
…nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur Anwendung kommen, wenn jemand tatsächlich Vorstandsmitglied der Gesellschaft geworden ist und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber lediglich eine Vertragszusage auf…
…des im Jahr 2008 eingetretenen Verlustes aus nicht selbständiger Arbeit in Portugal auszuschließen ist, dann kürzen die im Jahr 2008 nachträglich anfallenden Aufwendungen die österreichische Besteuerungsgrundlage dieses Jahres (vorausgesetzt, dass die Werbungskosteneigenschaft nach österreichischem Recht steuerlich anzuerkennen ist). Bundesministerium für Finanzen, 24. April 2009