…Optionsrechtes erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe EAS 2041 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil). Die genannten Einkünfte beziehen sich daher auf die Arbeitsleistungen von Jänner 1997 bis Juni 1999 (siehe ebenfalls EAS 2041). Ist im…
…sondern Österreich zufällt. Im inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren steht nach § 70 Abs. 2 Z 1 EStG. für beschränkt Steuerpflichtige sowohl der allgemeine Absetzbetrag als auch der Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag, nicht hingegen der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Kinderabsetzbetrag zu. Es wird eine Novellierung des EStG vorbereitet, derzufolge in Fällen…
…Die Frage war im Beschwerdefall zwar nicht zu entscheiden, weil dieser das Verlustjahr betraf, doch kündigte der Gerichtshof eine Auseinandersetzung mit dieser Frage an "wenn die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten gemeinschaftsrechtlichen Gründe die Anrechnung der in den Streitjahren angefallenen ausländischen Steuern (gegebenenfalls in Abweichung von…
…des Optionsrechts zugeflossene geldwerte Vorteil, soweit er auf die in den USA erbrachten Arbeitsleistungen entfällt, anteilig steuerfrei (EAS 2041). Diese Steuerfreistellung ist unabhängig davon zu gewähren, ob mit dem Wegzugsstaat ein DBA mit Freistellungs- oder Anrechnungsverfahren besteht. Denn das Entgelt für Arbeitsleistungen, die im Ausland…
…wenn sie auf österreichischem Staatsgebiet erzielt worden wären. Nach Artikel 15 OECD-MA (entspricht Art 13 DBA-Schweden) werden Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten von Arbeitnehmern idR dort erzielt, wo der Arbeitnehmer zwischen der Einräumung der Option und der Erlangung des Ausübungsrechtes (Ende der…
… Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine…
…der Leistung der Ablösesumme bzw. des Rückkaufspreises der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, liegt aus Sicht des österreichischen…
…Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu, wenn der mit der Optionsausübung lukrierte Vermögenszuwachs als nachträgliche Einkunft aus der seinerzeit in Deutschland…
…§ 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen im Sinn einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung (VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Lizenzeinkünfte für die Überlassung von…
…Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung…
…welche Auswirkungen der Zuzug nach Österreich im Jahr 2021 auf die steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung an der X-GmbH hat, wenn im Zeitraum vom Wegzug 2018 bis zum Zuzug 2021 in der Beteiligung an der X-GmbH nachweislich eine Wertsteigerung eingetreten ist. Da der Steuerpflichtige…
Hat eine US-Staatsbürgerin im Jahr 1994 in Anbetracht ihrer bis dahin ihrem US-Konzernarbeitgeber geleisteten Dienste Stock-Options eingeräumt erhalten, die nunmehr nach ihrer 1998 erfolgten Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt werden (den damit verbundenen Aufwand trägt ausschließlich ihr seinerzeitiger…
…es wäre daher im Veranlagungsjahr 2005 - unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze - nur 25% des Einkommens, sonach 750.000, steuerpflichtig, was zu einer Steuerleistung von 187.500 (25% von 750.000) führte, auf die die belgische Steuer von 150.000 anzurechnen ist, sodass eine vorzuschreibende Steuer von…
…Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen, dass durch den auf deutscher Seite nach § 10d dEStG erfolgenden Verlustrücktrag eine Situation entstehen kann, die nach einer…
Das neue DBA-USA vom 31.5.1996 enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in…
…1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst dann nicht unter den Begriff…
…um eine Risikominimierung der Wirkungen des § 10 Abs. 4 KStG (Methodenwechsel) zu erlangen. Dies gilt auch für die Frage, ob § 10 Abs. 4 KStG zur Anwendung kommt, wenn der Unternehmensschwerpunkt einer in Dubai steuerfreien Tochtergesellschaft in der Vereinnahmung von Optionsprämien (Call-Optionen in Bezug auf…
…2 EStG 1988 in Österreich vortragsfähig; allerdings unter der weiteren im Auslegungsweg abzuleitenden Voraussetzung, dass hierdurch auch in den Folgejahren keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Bei dieser Sichtweise ist die Verlustverwertung in Österreich nicht auf einen Vortrag auf eventuelle künftige Kommanditgewinnanteile begrenzt, sondern als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag…
…die Auffassung des Gerichtshofes einstweilen weiterhin angewendet wird. Allerdings kann der Richtlinienaussage nicht eine derart generalisierende Wirkung zugeschrieben werden, dass sie Rechtswirkungen über den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde unsere Steuerrechtsordnung zu dem…
…Österreich von der Befreiungsmethode auf die Anrechnungsmethode übergeht, um eine Doppelnichtbesteuerung aufgrund unterschiedlicher Qualifikation eines Tatbestandes (Qualifikationskonflikt) zu vermeiden. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn es zu einem Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder Abkommensauslegung kommt und nicht bereits dann, wenn im Quellenstaat lediglich aus innerstaatlichen…