…dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist. Maßgebend für die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass diese Bescheinigung nur in Bezug auf den der Höhe nach genau zu präzisierenden Vergütungsbetrag eine entlastende Auswirkung in Österreich zeitigen kann, und dass dieser mit dem Vordruck der…
…Zahlungsfristen über 1 Jahr hinaus gewährt, wenn dieser in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät? Im gegebenen Zusammenhang wird auch zu berücksichtigen sein, dass Deutschland erfahrungsgemäß im Fall von deutschen Vertriebsunternehmen ausländischer Hersteller unter Berufung auf den Fremdverhaltensgrundsatz regelmäßig darauf besteht, dass Verluste, die beim Absatz der Produkte…
…der Abkommensrevision betroffene Beteiligung zu ihrem Abschlusstag 30.6.1992 bilanziert, und hat sie diese nach den Bestimmungen der §§ 63 und 65 BewG als steuerpflichtigen Vermögenswert in ihrer Einheitswerterklärung zum 1.1.1993 auszuweisen, so wird diese sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Steuerpflicht durch…
…zB im Oktober 2000 gewinnerhöhend angesetzte Forderung erst bei der Veranlagung 2001 besteuert werden, dann muss nach diesen Grundsätzen die im Jahr 2002 gezahlte ausländische Steuer bei der Veranlagung 2001 berücksichtigt werden. 16. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…richtet sich nach amerikanischem Steuerrecht, zu dem seitens des BM für Finanzen keine Auskünfte erteilt werden können. Ob der steuerliche Zuflusszeitpunkt vor oder nach dem 1. April 1998 liegt, ist aus der Sicht der steuervertraglichen Beziehungen mit den USA unerheblich. Denn weder das für die…
…ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten in den…
…Erforderlichenfalls wird daher auf diesem Weg eine sachgerechte Handhabung des britischen Doppelbesteuerungsabkommens im Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung möglich sein. Einzelheiten über entsprechende Vereinfachungen müssten mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…den österreichischen Betriebstätten im Jahr 1 und im Jahr 2 ein Gewinn von je 80 anfällt und dass in Deutschland im Jahr 1 ein Gewinn von 100 erzielt, im Jahr 2 hingegen ein Verlust von 100 erlitten wird, dann tritt für Belange der Progressionsberechnung durch…
…der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist (EAS 1259), oder eine für die volle Funktionstüchtigkeit notwendige Mängelbeseitigung vorzunehmen (EAS 3063), oder wenn die Testläufe für die Betriebsbereitschaft unabdingbar sind (EAS 1773). Der Zeitpunkt der finalen Abnahme könnte zwar als Indiz für den…
…auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher die betreffenden Beträge mit österreichischer Körperschaftsteuer belastet bleiben, müsste zur Vermeidung einer sonst eintretenden Doppelbesteuerung mit Deutschland ein Verständigungsverfahren geführt werden. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gelder wiederum an den Leistenden zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat hervor, dass ein Teil der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an…
…Kapitalgesellschaft in den Jahren 1994 und 1995 Lizenzgebühren aus Rumänien bezogen, die gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Rumänien in Rumänien einer Abzugsbesteuerung von 10% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung der österreichischen Jahresabschlüsse der Jahre…
…den Steuerinländern - die Welteinkünfte herangezogen werden. Diese Regelung des AbgÄG 1989 ist vom Verfassungsgerichtshof allerdings aufgehoben worden (VfGH 16.6.1995, G 191, 192/94); jedoch nicht wegen inhaltlicher Bedenken, sondern bloß wegen seiner Rückwirkung auf die Veranlagung 1989; die Regelung wurde daher in der…
…die abfließenden Zinsen mit über 36% zu besteuern, stellt im Ergebnis eine dreimonatige Derogation des Artikels 11 des neuen Abkommens dar, der eine Quellensteuereinschränkung auf 10% fordert; dieser normative Eingriff in Artikel 11 des neuen Abkommens entlastet aber Österreich nicht von der in Artikel 23…
…Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft, die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und gemäß § 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bezogen hat, unter Inanspruchnahme der umgründungsrelevanten…
…zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und…
…von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit ihr abzuklären. Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein, dass ein inländischer Festspielveranstalter durch Verwendung von Formularen bei den ausländischen Künstleragenturen, Orchestern, Chören, Theatern, Künstlern usw. auf standardisiertem Weg bestimmte besteuerungsrelevante Fakten abfragt, um den…
…wird davon abhängen, ob der ausländische Steuerrückerstattungsanspruch, der durch eine im Verständigungsverfahren angestrebte Gegenberichtigung der ausländischen Besteuerungsgrundlagen zu erwarten ist, den österreichischen Mehrsteuern entspricht oder deutlich darunter anzusetzen ist. Es ist beabsichtigt, die Frage der Behandlung der in einem solchen Fall anfallenden österreichischen Stundungszinsen in…
…österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: