RIS AI
3 Treffer1113 msnur geltende Fassungen
EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

…die Maschine verlässt und durch österreichisches Personal ersetzt wird. Nur insoweit, als das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in Italien) eingesetzt wird, sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den…

EAS 3395Qualifikation als Luftverkehrsunternehmen iSd Art. 8 DBA Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0539-IV/8/201719.01.2018

…reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in Italien) eingesetzt wird, sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf allfälligen österreichischen Inlandsflügen (Art. 15 Abs. 1 DBA-Italien; die Freistellungsverpflichtung nach Abs…

EAS 3287Inländisches Bedarfsflugunternehmen mit geleasten Piloten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/201219.06.2012

…das ausländische Bordpersonal die beschränkte Steuerpflicht, die sich auf den "Verwertungstatbestand" des § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 gründet (mit der Frage des Verwertungstatbestandes im Fall von Piloten befasst sich eingehend insb. EAS 2997). Sollte keine steuerlich anzuerkennende Arbeitskräftegestellung vorliegen und die Steuerpflicht des…