…Österreich durch Antragstellung gemäß § 42a FLAG 1967 beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zu erlangen. Auf Vorgänge, die nach § 42a FLAG 1967 entlastungsfähig sind, wird § 48 BAO jedenfalls nicht angewendet. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine ebenfalls in Deutschland ansässige Konzerngesellschaft und werden diese Arbeitskräfte als Trainees einer in Österreich ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland oder eine Konzernüberlassung iSd Art. 15 Abs…
…wieder aufleben, wenn der Gegenwert der Vergütungen den Jahresbetrag von 3.000 US-Dollar überschreitet). Hinsichtlich der Umsatzsteuer könnte nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen werden. 28. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verwertungstatbestand" zu konstruieren. Auf Grund des DBA-USA ist die US-Gesellschaft jedenfalls vor einer österreichischen Besteuerung abgeschirmt. In einem Fall wie diesem wäre es für die US-Steuerverwaltung nicht mehr verständlich, wenn bei einer derart losen Verknüpfbarkeit mit dem inländischen Steuerrecht darauf bestanden wird…
…Gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland besteht allerdings für die deutsche Bildungsakademie Anrecht auf Steuerentlastung, die nach den Regeln des BMF-Erlasses vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular ZS-BRD 1…
…des Vortragenden vorbehalten. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen; dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Wird von einer österreichischen Gesellschaft einem irischen Unternehmen die Lizenz für die Nutzung einer Fertigteiltechnikmethode gegen eine umsatzabhängige Lizenzgebühr eingeräumt und wird weiters vereinbart, dass in einer Anfangsphase geschultes Personal der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl bei der Produktion der Fertigteilbausätze als…
…selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-Frankreich begründet…
…dies hat zur Folge, dass nach Maßgabe des Artikels 8 des DBA-Deutschland Steuerpflicht in Deutschland, nicht hingegen in Österreich besteht. Zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für den österreichischen Seminarveranstalter hinsichtlich des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG müsste entweder eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung gemäß Erlass vom 20. Dez…
…überwiegend auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann werden die Besteuerungsrechte an ihren Einkünften (vorrangig Provisionen aus den vom ausgebildeten Vertreterstab tatsächlich getätigten Geschäftsabschlüssen) nach Auffassung des BM für Finanzen zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein. Dabei wird allerdings zu beachten sein, daß es gemäß Artikel 4…
Schließt eine in der Rechtsform einer AG geführte inländische Privatuniversität mit einer deutschen Kapitalgesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die deutsche Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
…14 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens nur dann der inländischen Einkommensbesteuerung, wenn der Heilpädagogin für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer in einem der…
…Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben. 25. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Flugunternehmens befindet, das wäre im vorliegenden Fall: Österreich. Wird das durchwegs im Ausland ansässige Bordpersonal für jeden internationalen Flug mittels eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsvertrages von einer zypriotischen Gesellschaft angemietet, ist damit das wesentliche Tatbestandsbild des Artikels 15 Abs…
…österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die auf die in der Schweiz erbrachte Tätigkeit entfallen. Im Verhältnis zu allen übrigen Staaten wird durch die 183-Tage-Klauseln der Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht Österreichs nicht beschnitten. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Seminarveranstaltungen Lehrcharakter aufweisen, der eine über den bloßen Vortrag hinausgehende pädagogische Ausrichtung erfordert, und dass die Honorare von deutscher Seite als Entgelt für eine unterrichtende Tätigkeit gewertet und folglich der deutschen Besteuerung zugeführt werden, hätte zur Folge, dass auf österreichischer Seite gemäß Art. 8 Abs…
…die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft…
…pro Jahr fünftägige Fußballkurse und bedient er sich dabei der Dienste einer deutschen Fußballschule als Subunternehmen, dann wird für die deutsche Fußballschule grundsätzlich nicht schon dadurch eine Betriebstätte in Österreich begründet, dass ihr vom österreichischen Unternehmer das Trainingsgelände und andere Räumlichkeiten (zB sanitäre Anlagen) zur…